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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen nicht erfolgter Anpassung der Margenbesteuerung für Reiseveranstalter

Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen, da Deutschland keine Anpassung seiner nationalen Regelung zur Besteuerung von Reiseleistungen (§ 25 UStG/Margenbesteuerung) an die Vorgaben der Rechtsprechung des EuGH vom September 2013 vorgenommen hat.

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