EU-Kommission verklagt Deutschland wegen nicht erfolgter Anpassung der Margenbesteuerung für Reiseveranstalter
Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen, da Deutschland keine Anpassung seiner nationalen Regelung zur Besteuerung von Reiseleistungen (§ 25 UStG/Margenbesteuerung) an die Vorgaben der Rechtsprechung des EuGH vom September 2013 vorgenommen hat.