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tax · legal · audit · advisory
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13.03.2014
Seit März 2014 erscheint die eureos-Website www.eureos.de in neuem Design. Ziel des ersten Relaunchs seit der Unternehmensgründung im Jahr 2009 ist eine strukturiertere und detailliertere Darstellung unserer Beratungsleistungen und der Kompetenzen unserer Spezialisten.
26.03.2014
Ergibt sich aus der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer ein Unterschiedsbetrag zu Ungunsten des Steuerpflichtigen, ist dieser gem. § 233a Abs. 1 AO zu verzinsen. Der Zinslauf (Zinssatz: 6% p.a.) beginnt gem. § 233a Abs. 2 AO grds. 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist und endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Nachzahlungszinsen, bezogen auf Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, können nicht steuermindernd geltend gemacht werden, wohingegen die entsprechenden Erstattungszinsen steuerpflichtig sind.
26.03.2014
Am 14. Oktober 2013 hat die EU-Kommission ein EU-Konsultationsverfahren betreffend die Besteuerung im Bereich des öffentlichen Sektors und die Besteuerung gemeinnütziger NPOs (Non-Profit-Organisation) eingeleitet. Um das Unionsrecht in diesem Bereich „einfacher, effizienter und robuster“ zu gestalten, sollen entsprechende Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) erfolgen. Bis zum 25. April 2014 sind betroffene Interessengruppen (Unternehmen, Verbände, Steuerberater, Wissenschaftler etc.) aufgefordert, der EU-Kommission Stellungnahmen zum Konsultationspapier zuzusenden.
19.03.2014
Im seinem Urteil vom 11. Dezember 2013 hat der BFH dem EuGH die folgenden Fragen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug einer sogenannten Führungsholding und zur Organschaft vorgelegt.
12.03.2014
Die Oberfinanzdirektion Koblenz erinnert in ihrer Pressemitteilung vom 10. Februar 2014 an die Frist für Anträge, die den Erlass der Grundsteuer begehren. Demnach sind alle Anträge durch die Betroffenen bis zum 31. März 2014 bei der zuständigen Gemeinde zu stellen.
06.03.2014
Mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Regelung des § 8b Abs. 4 KStG über Streubesitzdividenden Stellung genommen (OFD Frankfurt S 2750a A – 19 – St 52). Gegenstand der Verfügung ist die sog. „Rückbeziehungsfiktion“ des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG.