Fachnews
Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen I, II und der November- und Dezemberhilfe bis 30. Juni 2022

Die Bundesregierung hat die FAQ der Überbrückungshilfe I, II sowie der November- und Dezemberhilfe überarbeitet. Dabei wurde die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen dieser Hilfsprogramme vom 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 verlängert.

23.09.2021
Verfahren Schlussabrechnung

Nach Ablauf der Antragsfrist können Antragssteller die Schlussabrechnung der beantragten Hilfen über ihren jeweiligen Prüfenden Dritten einreichen. Die Einreichung erfolgt dabei digital über die bundesweite Antragsplattform. Schriftlich eingereichte Abrechnungen können nicht berücksichtigt werden.

Sollte keine Schlussabrechnung bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden, sind die erhaltenen Corona-Überbrückungshilfen in gesamter Höhe zurückzuzahlen.

Aktuell sind die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben, sodass die Einreichung der Schlussabrechnung noch nicht möglich ist.

Verlängerung Überbrückungshilfe III Plus

Die Mitte September 2021 bekannt gegebene Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021, ist bis dato noch nicht in die FAQ der Überbrückungshilfe III Plus eingearbeitet worden. Aktuell ist daher auch noch keine Antragsstellung für die Monate Oktober bis Dezember 2021 über die bundesweite Antragsplattform möglich.

Sobald dies freigeschaltet wird, werden wir Sie darüber informieren.

Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

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