Fachnews
Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe – Das Wichtigste im Überblick

Das Überbrückungshilfeprogramm für KMU, Soloselbstständige und Freiberufler wurde für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 verlängert. Für das gemeinsame Hilfsprogramm des Bundes und der Länder gelten nun vereinfachte Zugangskonditionen und höhere Fördersätze.

20.10.2020

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen, die

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

verzeichnet haben. Explizit ausgenommen von der Förderung sind Unternehmen, die die Kriterien des Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfüllen sowie Unternehmen, die sich zum 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befunden haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die jeweilige Förderhöhe in den einzelnen Fördermonaten September bis Dezember 2020 bemisst sich nach dem tatsächlichen Umsatzrückgang und beträgt

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
  • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).

Abhängig von der Höhe der Fixkosten können Unternehmen bis zu EUR 200.000,00 Förderung für vier Monate (EUR 50.000,00 je Fördermonat) erhalten.
Die Anzahl der Mitarbeiter spielt für die maximale Förderhöhe keine Rolle mehr: die KMU-Deckelung der 1. Phase für Unternehmen bis fünf bzw. zehn Mitarbeiter wurden ersatzlos gestrichen.

Welche Fixkosten sind förderfähig?

Förderfähig sind betriebliche Fixkosten, die vor dem 1. September 2020 privatrechtlich oder hoheitlich begründet sind. Der Katalog der förderfähigen Fixkosten umfasst folgende Positionen:

  1. Mieten und Pachten
  2. Weitere Miet- und Leasingaufwendungen
  3. Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
  4. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  5. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten/geleasten Vermögensgegenständen
  6. Ausgaben für Elektrizität, Heizung, Wasser, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  7. Grundsteuern
  8. Betriebliche Lizenzgebühren
  9. Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
  10. Kosten für prüfende Dritte im Rahmen der Beantragung der Überbrückungshilfe
  11. Personalaufwendungen – werden pauschal i. H. v. 20 Prozent der Ziffern 1. – 10. angesetzt, soweit dem Unternehmen Personalkosten entstehen, d. h. es dürfen nicht alle Mitarbeiter vollständig in Kurzarbeit sein
  12. Kosten für Auszubildende
  13. Nur für Reisebüros und Reiseveranstalter:

Entgangene Provisionen bzw. Margen für Pauschalreisen, die zwischen dem 18. März und 18. September 2020 gebucht wurden oder zwar vor dem 18. März gebucht, aber erst nach dem 31. August angetreten worden wären und seit dem 18. März 2020 storniert wurden und die bis zum 31. Dezember 2020 von den Reisenden angetreten worden wären.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung muss weiterhin zwingend durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) über die bundesweite Online-Antragsplattform vorgenommen werden. Die Antragstellung für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 ist bis 31. Dezember 2020 möglich. Anträge können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden.

Folgende Unterlagen werden voraussichtlich für die Antragstellung benötigt:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen 2019 und, soweit vorhanden, für April bis August 2020
  • Aufstellung der betrieblichen Fixkosten 2019 (z. B. anhand von BWA oder Summen- und Saldenlisten)
  • Einkommens- bzw. Körperschaftssteuererklärung 2019
  • Jahresabschluss 2019
  • Bewilligungsbescheide über weitere Corona-Hilfen (z. B. Soforthilfen)

Weitere Details zu den Überbrückungshilfen und anderen Förderprogrammen finden Sie auch auf unserem Corona-Newsportal. Darin finden Sie Neuigkeiten rund um steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen in der Corona-Krise, die wir regelmäßig für Sie aktualisieren.

Sie haben Fragen zur Antragsberechtigung und einer möglichen Förderung im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe? Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung der Überbrückungshilfen, von der Beratung bis zur Schlussabrechnung. Sprechen Sie uns gern an.

Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.

Corona-Newsportal Wie Sie als Unternehmen die Krise meistern 

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Christina Walter
Christina Walter

Partnerin, Steuerberaterin

Annegret Fehlisch
Annegret Fehlisch

Senior Associate, Steuerberaterin

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden