Fachnews
Start der Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I – III sowie November- und Dezemberhilfe

Die mehrfach angekündigte und lang erwartete Freischaltung der Schlussabrechnung des ersten Pakets die Überbrückungshilfen ist am 5. Mai 2022 erfolgt. Nunmehr können prüfende Dritte für die Überbrückungshilfe I – III sowie für die November- und Dezemberhilfe die erforderliche Schlussabrechnung einreichen. Zeitgleich mit der Freischaltung im bisherigen Antragsportal hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die dazugehörigen FAQ und für die prüfenden Dritten einen pdf-Leitfaden veröffentlicht. Einreichungsende ist der 31. Dezember 2022.

11.05.2022
Start der Schlussabrechnung Paket I

Seit 5. Mai 2022 können über das bisherige Antragsportal der Überbrückungshilfen die Schlussabrechnungen für das erste Paket durch die prüfenden Dritten eingereicht werden. Dafür müssen die prüfenden Dritten für jeden Mandanten im ersten Schritt ein sogenanntes Organisationsprofil anlegen. In diesem sind die aktuellen Stammdaten des Antragstellers zu hinterlegen. Im zweiten Schritt ordnet der prüfende Dritte alle relevanten Anträge dem jeweiligen Antragsteller zu und stellt für jedes beantragte Förderprogramm eine Anschlussabrechnung, bei der die tatsächlichen Umsätze und Kosten angegeben werden müssen. Dabei gilt zu beachten, dass die Schlussabrechnung des ersten Pakets nur von einem prüfenden Dritten erfolgen kann.Sollten Unternehmen zwischen den Überbrückungshilfeanträgen den prüfenden Dritten gewechselt haben, muss vorab entschieden werden, welcher prüfende Dritte die Schlussabrechnungen übernimmt. Sollte keine Schlussabrechnung fristgerecht eingereicht werden, müssen die erhaltenen Fördermittel aus den Corona-Hilfsprogrammen vollständig zurückgezahlt werden.

Update vom 19. August 2022:

Mit der Änderung vom 19. August 2022 müssen die Schlussabrechnungen spätestens bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden. Dies gilt auch für das zweite Paket der Schlussabrechnungen, bestehend aus der Überbrückungshilfe III Plus und IV. Stichtag für die Schlussabrechnungen war bisher der 31. Dezember 2022. Die Freischaltung für das zweite Paket steht derzeit noch aus, ein spezifischer Zeitpunkt ist noch nicht bekannt.

Die vollständigen FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), darunter auch zu den Schlussabrechnungen und den einzelnen Überbrückungshilfen, finden Sie hier.

Als erfahrenes Beratungsunternehmen in der Beantragung der Corona-Hilfen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung – von der Erstberatung bis hin zur Schlussabrechnung. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie über diesen Weg selbstverständlich gern informieren.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Christina Walter
Christina Walter

Partnerin, Steuerberaterin

Annegret Fehlisch
Annegret Fehlisch

Senior Associate, Steuerberaterin

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden