Die Corona-Pandemie hat auch heute noch erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Folgen der behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden nicht nur die deutsche Wirtschaft noch in den kommenden Monaten und Quartalen beschäftigen. Die freiwilligen staatlichen Hilfen kompensieren die teils existenzbedrohenden Umsatzeinbußen vieler Unternehmen nicht ansatzweise.
eureos ist hinsichtlich der juristischen Beratung in diesem Bereich besonders qualifiziert. Neben der persönlichen Beratung bieten wir interessierten Verbänden und Netzwerkorganisationen auch Online-Seminare zur Thematik etwaiger Entschädigungsansprüche nach „coronabedingten“ Umsatz- und Gewinneinbrüchen von Unternehmen an. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Unabhängig von der künftigen Prüfung und Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen im Einzelfall stellt sich für viele Unternehmer und Entscheider die Frage: Was ist jetzt zu tun?
1. Risikoanalyse
Unternehmensinterne Risikoabschätzung hinsichtlich des Eintritts zukünftiger Ertragsausfälle
2. Staatliche Soforthilfen
Prüfung der Ansprüche auf staatliche Ausgleichszahlungen
3. Schadensminderung
erforderliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Schaden zu minimieren (z. B. Umstellung Lokalgastronomie auf Abholung beziehungsweise Lieferung; LG Hannover, Urteil vom 9. Juli 2020, AZ: 8 O 2/20)
4. Schadensermittlung
„coronabedingte“ Umsatz- und Gewinneinbußen jetzt erfassen und dokumentieren
5. Ansprüche prüfen
Bestehen von Ersatzansprüchen dem Grunde und der Höhe nach prüfen
6. unternehmerische Entscheidung treffen
Sach- und Rechtslage regelmäßig unternehmensintern bewerten und Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen fortdauernd prüfen („Business Judgement Rule“)
7. Entschädigung förmlich beantragen
fristgerecht Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei der jeweils zuständigen Behörde stellen
8. Primärrechtsschutz
gegebenenfalls Rechtsmittel gegen hoheitliche Maßnahmen erheben
9. Verjährungsfristen beachten
Um Entschädigungsansprüche gegen den Staat aufgrund der behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgreich durchsetzen zu können, sollten insbesondere Geschäftsführer und Vorstände bereits jetzt tätig werden.
Aufgrund der sich schnell entwickelnden Rechtslage sollten die Erfolgsaussichten der einzelnen notwendigen Schritte zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen regelmäßig neu bewertet werden. Gern stehen wir Ihnen hierzu als Berater zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.