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tax · legal · audit · advisory
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22. Januar 2020, Magdeburg
23. Januar 2020, Leipzig
29. Januar 2020, Dresden
30. Januar 2020, Chemnitz
18. März 2020, Berlin
Am 1. Januar 2020 trat mit den sogenannten Quick-Fixes die wohl größte Änderung des europäischen Mehrwertsteuersystems seit 2010 in Kraft. Anlass genug, Ihnen das Paket von Sofortmaßnahmen, das kurzfristig die Mehrwertsteuervorschriften aller EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlichen und für mehr Rechtssicherheit sorgen soll, vorzustellen. Im Wesentlichen betreffen die Quick-Fixes innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte und Lieferungen an ein Konsignationslager. Von besonderer Relevanz sind hier die verschärften Anforderungen an die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Die zentrale Rolle nehmen künftig die USt-IdNr. des Abnehmers sowie die Zusammenfassende Meldung des Lieferers ein.
Die Umsatzbesteuerung ist komplex. Hinzu kommt, dass selbst leichte Fehler aufgrund der hochgradigen Standardisierung und Digitalisierung von Umsatzsteuerprozessen in Unternehmen zu sehr hohen Verkürzungen führen können. Die Umsatzbesteuerung leidet zudem an systemischen Schwächen. „Karussellbetrüger“ nutzen diese Schwächen aus. Selbst redliche Unternehmer können hier schnell in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden kommen. „Vorbeugen statt Heilen“ lautet daher die Devise: VAT-Compliance wird zum kaum mehr verzichtbaren Mittel der Prävention.
ab 13:45 Uhr | Registrierung der Teilnehmer und Begrüßungskaffee |
14:00 – 15:00 Uhr | Quick-Fixes – Auswirkungen auf den internationalen Warenverkehr • Innergemeinschaftliche Lieferungen • Reihengeschäfte • Konsignationslager |
15:00 – 15:15 Uhr | Kaffeepause |
15:15 – 16:30 Uhr | Typische Fallstricke in der Umsatzsteuer – VAT-Compliance als Ausweg? • Umsatzsteuer-Karussell – „Wir doch nicht! – oder doch?“: Verschärfte Haftung nach § 25f UStG-E • Vorsteuerabzug • Reverse-Charge |
anschließend | Fortsetzung der Gespräche bei gemeinsamem Snackbuffet |