Fachnews
Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil vom 12. Mai 2011 (Az. VI R 42/10) entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können.
13.07.2011
Sören Münch, Steuerberater