eureos pro sano gmbh steuerberatungsgesellschaft
Steuerberatung für Heilberufe

Die eureos pro sano gmbh steuerberatungsgesellschaft ist spezialisiert auf die branchenspezifische Beratung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten und Angehörigen weiterer Heilberufe in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen.

Ausgerichtet an den Anforderungen der jeweiligen Berufsgruppe umfassen unsere Leistungen:

  • laufende steuerliche Beratung
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse
  • Steuererklärungen
  • betriebswirtschaftliche Beratung.

Unsere Berater bringen ausgeprägte fachliche Kompetenzen und langjährige Erfahrungen im Gesundheitsmarkt in die Gesellschaft ein. So bieten wir unseren Mandanten eine branchenspezifische Betreuung und Beratung auf hohem Niveau. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten. Verstärkt wird diese Expertise durch die enge Verzahnung mit dem Dienstleistungsspektrum der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft sowie der eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe

Im differenzierten und hochspezialisierten Gesundheitsmarkt ist eine Vielzahl von Berufsgruppen integriert, die wichtige medizinische Leistungen erbringen. Oft stehen diese in einem besonderen Spannungsfeld zwischen der eigentlichen Berufsausübung, den Anforderungen an eine wirtschaftliche Steuerung Ihrer Niederlassung oder Ihrer Praxis und dynamischen Rahmenbedingungen. Dafür bieten wir individuelle Beratung und nutzen unser enges Netzwerk im Gesundheitsmarkt entlang aller Leistungserbringer.

Unsere Unterstützung. Ihre Vorteile.

 

Unsere Berater bringen fundierte fachliche Kompetenzen und langjährige Erfahrungen im Gesundheitsmarkt mit. So bieten wir Ihnen eine branchenspezifische Betreuung und Beratung auf hohem Niveau. Im Mittelpunkt stehen dabei immer Ihre individuellen Bedürfnisse. Verstärkt wird diese Expertise durch die enge Verzahnung mit dem Dienstleistungsspektrum der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft. Die Kompetenz in den Beratungsfeldern Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Gesundheitsmarktes wird so konsequent unter einem Dach gebündelt.

Unsere Leistungen für Sie

 

Die eureos pro sano gmbh steuerberatungsgesellschaft bietet branchenspezifische Leistungen auf den Gebieten der:

  • Steuerberatung und -planung
  • Finanz- und Lohnbuchführung
  • Steuererklärung und Jahresabschluss
  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden

Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu allen berufsspezifisch relevanten wirtschaftlichen Fragestellungen. Unsere Beratung versteht sich als aktive und vorausschauende Gestaltungsberatung aller steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Unser persönlicher Beratungsansatz stellt darüber hinaus Sie und Ihre persönliche Lebenssituation in den Mittelpunkt. So werden individuelle, transparente und nachhaltige Entscheidungen für Sie entwickelt, die von allen Beteiligten getragen werden.

Wir sind TOP-Netzwerkpartner der ApoBank

 

Die Top-Netzwerkwerkpartner der ApoBank zeichnen sich durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus, die über viele Jahre gewachsen ist. Medizinrechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer bis hin zu Bauspezialisten und Marketingexperten arbeiten gemeinsam für die Gesundheitsbranche. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Claudia Hipp
Claudia Hipp

Partnerin, Steuerberaterin

Ina Endter
Ina Endter

Partnerin, Steuerberaterin

Annette Misch
Annette Misch

Partnerin, Steuerberater

Stephan Ludwig
Stephan Ludwig

Partner, Steuerberater

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet

    Ab dem 02. Juli 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz, einige Regelungen gelten bereits ab dem 03. Juni 2023. Mit Inkrafttreten des Gesetzes treffen Unternehmen je nach Größe und Unternehmensform neue Pflichten. Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können unter anderem mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Betroffene Unternehmen sollten sich daher zeitnah mit den neuen Regelungen vertraut machen und einen etwaigen Umsetzungsbedarf identifizieren.

    8. Juni 2023

    BFH zur Aussetzung der Vollziehung der Säumniszuschläge

    Wird eine Steuer vom Steuerpflichtigen nicht bis zum Ablauf der Fälligkeit entrichtet, fallen nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags an. Säumniszuschläge stellen daher ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern dar.

    7. Juni 2023

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden