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tax · legal · audit · advisory
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4. Juni 2018, Leipzig
Der Fokus des auf Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern angelegten Praxisseminars lag auf den Themen „Verbrauchsstiftungen und Verbrauchszustiftungen“. Deren Praxisrelevanz steigt nicht nur angesichts niedriger Zinsen. Vielmehr haben sich bereits vielfältige Anwendungsbereiche der Verbrauchsformen herausgebildet. Generellen Bedenken gegen den Stiftungstypus Verbrauchsstiftung konnte zwar weitgehend begegnet werden. Doch gerade im Einzelnen, auch mangels Erfahrungen, verbleiben zahlreiche Fragen zu einer stiftungsrechtlich wie steuerrechtlich konformen Ausgestaltung und Behandlung – etwa nach der Dauer der Stiftung, hier nach dem Zeitpunkt und der Zuständigkeit für die Beendigung der Stiftung-, der steuerlichen Bewertung der Ausreichung von Vermögensteilen an Destinatäre oder nach dem Zeitpunkt der Annahme von Zustiftungen bzw. deren Abgrenzung gegen die Spende, aber auch der Rechnungslegung.
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in Praxis und Rechtsprechung in stetiger Bewegung. Professor Dr. Gregor Roth und RAin Dr. Almuth Werner luden Sie daher zu Beginn des Praxisseminars zu einem Update ein, bevor das Schwerpunktthema aufgegriffen wurde.
Agenda
Veranstalter und Veranstaltungsort
Universität Leipzig – Juristenfakultät
Burgstraße 21, Raum 4.19