Beim Finanzgericht Niedersachsen ist unter dem Aktenzeichen 9 K 394/10 ein Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung anhängig.
Beim Finanzgericht Niedersachsen ist unter dem Aktenzeichen 9 K 394/10 ein Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung anhängig. Fraglich ist, ob die 1%-Regelung zur Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz insoweit verfassungsmäßig ist, als die Nutzungsentnahme nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung – ohne Berücksichtigung etwaiger (üblicher) Rabatte – bemessen wird. Im Streitfall wurde dem Kläger ein vom Arbeitgeber geleastes Gebrauchtfahrzeug auch für die Privatnutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt. Mit einer Entscheidung ist noch in 2011 zu rechnen.
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 14. April 2011
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Sören Münch, Steuerberater