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Rechtsberatung

Unsere rechtlichen Beratungsleistungen richten sich an mittlere und große Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Einrichtungen, wie Kommunen und kommunale Betriebe in jeglicher Rechtsform, Verbände und Stiftungen. Wir beraten auf allen wichtigen Gebieten des Zivil- und Verwaltungsrechts, darunter im Gesellschafts- und Arbeitsrecht, IT-Recht, Medizinrecht, Stiftungsrecht und dem kommunalen Abgabenrecht.

Unsere Anwälte verfügen über umfassendes juristisches Können und individuelle praktische Erfahrungen. Gute Beratung beschränkt sich nicht auf einzelne Aspekte eines Projekts. Erfolgreiche Rechtsberatung geht Hand in Hand mit der Steuerberatung und den Kenntnissen auf verschiedenen Rechtsgebieten – für ein optimales Ergebnis.

Als wirtschaftsberatende Kanzlei verfolgen wir den Ansatz, dass das Recht kein Selbstzweck ist, sondern ein Gestaltungsmittel zur Erreichung der Ziele, die Sie, unsere Mandanten, uns vorgeben. Gerne begleiten wir Sie im Team bereits bei der Zieldefinition Ihres Vorhabens.

Wir analysieren mit Ihnen Ihre arbeitsrechtlichen Prozesse und Konfliktsituationen. Langjährige Erfahrung und die profunde Kenntnis der rechtlichen Spielräume ermöglichen uns, Sie bestmöglich in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zu unterstützen, sowohl bei täglichen Fragestellungen, als auch bei anspruchsvollen Projekten.

Wir beraten Sie zum Beispiel bei der Gestaltung von:

  • Arbeits- und Dienstverträgen
  • Vergütungsmodellen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Haustarifverträgen
  • flexiblen Arbeitszeitmodellen
  • Interessenausgleich und Sozialplänen.

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Betriebsverfassungsrecht
  • betriebliche Restrukturierungen
  • Arbeitskampfrecht, Begleitung von Verhandlungen mit den Gewerkschaften
  • Arbeitszeitberatung
  • Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Datenschutzrecht im Arbeitsverhältnis
  • Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren und Beschlussverfahren, in Einigungsstellenverfahren sowie in sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren,
  • öffentliches Dienst- und Hochschulrecht einschließlich Beamtenrecht.

Wir beraten Sie persönlich. Unsere Spezialisten für das Gebiet „Employment Services“ sind Franziska Häcker (Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht), Steffen Köppe und Nicole Jochheim (Fachanwältin für Sozial- und Verwaltungsrecht, Schwerpunkte Beamtenrecht und Hochschulrecht). Wir bringen umfassende Erfahrungen aus Unternehmen verschiedener Größen und aus unterschiedlichen Branchen mit. Stets arbeiten wir mit dem Anspruch, Ihnen eine individuelle Lösung zu erarbeiten, die Ihrem Unternehmen, Ihrer Herausforderung und Ihren Mitarbeitern gerecht wird.

In Kürze erfahren Sie mehr.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung in allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, wie der Rechtsformwahl, der Rechtsformänderung, des Tagesgeschäfts der Organe, der Rechte und Pflichten von Organmitgliedern oder solcher von Gesellschaftern.

Wir beraten Sie zum Beispiel bei der Gestaltung:

  • von Gesellschaftsverträgen und Unterbeteiligungen
  • von Gesellschafterwechseln
  • bei Unternehmensumwandlungen, z. B. Spaltung, Verschmelzung und Rechtsformänderung von Gesellschaften
  • von Unternehmenskaufverträgen und der Unternehmensnachfolge
  • von Gesellschafterbeschlüssen und Fragen der Einbeziehung von Gremien.

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Recht der kommunalen Unternehmen und Beteiligungen
  • Recht der Genossenschaften
  • Recht der gemeinnützigen Gesellschaften.

Wir beraten Sie persönlich. Unsere Spezialisten für das Thema „Gesellschaftsrecht“ sind Claus Ludwig Meyer-Wyk, Dirk Grünberg, Franziska Häcker, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Dr. Almuth Werner und Dr. Axel Böge. Wir bringen umfassende Erfahrungen aus Unternehmen verschiedener Größen und aus unterschiedlichen Branchen mit. Stets arbeiten wir mit dem Anspruch, Ihnen eine individuelle Lösung zu erarbeiten, die Ihrem Unternehmen, Ihrer Herausforderung und Ihren Mitarbeitern gerecht wird.

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dies nicht nur für die Personen und Unternehmungen, die sich selbst in einer Krise befinden, sondern auch für deren Geschäftspartner und Geschäftsführer. Die höhere wirtschaftliche Bedeutung kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber sich dieser Thematik verstärkt widmet und die Rechtsprechung neue Wege beschreitet. Für jeden Geschäftsführer gilt es daher, sind frühzeitig mit dieser Rechtsmaterie auseinanderzusetzen und sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Wir beraten und begleiten Sie

  • wenn Ihr Unternehmen in eine Krise gerät
  • wie Sie sich im Fall der (absehbaren oder eingetretenen) Insolvenz eines Geschäftspartners sichern
  • Insolvenzanfechtungen erfolgreich entgegentreten
  • wie Sie als Geschäftsführer die erheblichen persönlichen Haftungsgefahren bzw. Strafbarkeiten vermeiden
  • bei der Verteidigung gegen insolvenzspezifische Geschäftsführerhaftungsansprüche

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Krisenberatung
  • Sanierungsberatung
  • Sicherungsrechte wahren
  • Insolvenzanfechtungen begegnen
  • Rechte im Insolvenzplanverfahren

Wir beraten Sie persönlich. Unsere Spezialisten für das Thema „Insolvenzrecht“ sind Prof. Dr. Ulf Gundlach und Dr. Axel Böge. Prof. Dr. Gundlach ist Mitautor der Standardwerke „Insolvenzrechts-Handbuch“ (Hg. Gottwald/Haas, Beck-Verlag) sowie „Insolvenzordnung“ (Hg.: Schmidt, Beck-Verlag) und seit 2003 Lehrbeauftragter für Insolvenzrecht sowie Honorarprofessor an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg. Dr. Böge bringt seine langjährigen Erfahrungen aus einer mit außerinsolvenzlichen und insolvenzlichen Unternehmenssanierungen befassten Insolvenzrechtskanzlei in die Gesellschaft ein.

In allen Bereichen des wirtschaftlichen und privaten Lebens und auf jeder Wertschöpfungsstufe schreitet die Digitalisierung voran. Fragen des IT-Rechts gewinnen daher eine zunehmende Bedeutung, einer Querschnittsmaterie, die u. a. das Vertragsrecht, Persönlichkeitsrechte und Immaterialgüterrechte, das Wettbewerbsrecht, das Datenschutzrecht, das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, das Vergaberecht sowie das Verwaltungsrecht umfasst.

Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei:

  • der rechtskonformen Ausgestaltung von Websites
  • der Erstellung von Vertriebssystemen und hierfür erforderlichen Verträgen, u. a. AGB
  • der Abwehr von Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen („Abmahnungen“)
  • der Beschaffung und Verwaltung von IT-Leistungen
  • der Überprüfung von betrieblichen Prozessen und Websites auf Einhaltung von Datenschutzrecht

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Beratung von Startups bei Kapitalbeschaffung und Liquiditätserhaltung
  • Berücksichtigung der Anforderungen des E-Government-Gesetzes
  • IT-Sicherheit unter Berücksichtigung des BSI-Gesetzes
  • Schulung von Mitarbeitern von Gemeinden und Unternehmen

Wir beraten Sie gerne persönlich. Ihre Ansprechpartner für alle Herausforderungen des IT-Rechts sind Stefan Ansgar Strewe, Anne Schramm, Sandro Hänsel, Heike Nikolov und Wiebke Dammann der Kanzlei esb Rechtsanwälte. esb ist Exklusivpartner von eureos im Bereich IT-Recht.

Wir beraten sowohl Anbieter als auch Anwender von IT-gestützten Dienstleistungen und Waren, Unternehmen als auch die öffentliche Hand. Wir bringen umfassende Erfahrungen aus international tätigen IT-Unternehmen verschiedener Größen mit.

In allen Bereichen des Gesundheitswesens gewinnen Rechtsfragen eine zunehmende Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie dort, wo Sie rechtliche Klarheit für Ihre Projekte brauchen, bei Gestaltungs- und Statusfragen und bei der Durchsetzung von Forderungen. Das Gesundheitsrecht ist gekennzeichnet durch das Zusammenwirken verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Sozialrechts, des Zivil- und Gesellschaftsrechts und des Berufsrechts der Heilberufe. Hinzu kommen steuerliche Aufgabenstellungen, besonders dort, wo gemeinnützige Einrichtungen betroffen sind.

Wir beraten Sie zum Beispiel bei:

  • Erwerb und Veräußerung von Arztpraxen und anderen medizinischen Betrieben
  • Umstrukturierungen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen
  • Gestaltung von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • gerichtliche Durchsetzung von Entgelt- und Honorarforderungen
  • arbeitsrechtliche Fragestellungen, auch unter Berücksichtigung des Beamtenrechts
  • Verhandlung und Gestaltung von Vereinbarungen mit Krankenkassen
  • Vertretung gegenüber Ministerien und anderen Behörden, auch im Zusammenwirken mit berufsständischen und wirtschaftlichen Interessenvertretungen.

Unsere Spezialisten im Gesundheitsrecht sind Claus Ludwig Meyer-Wyk und Nicole Jochheim, die mit anderen Spezialisten, zum Beispiel im Arbeitsrecht und im Steuerrecht, eng zusammenarbeiten, denn das Gesundheitsrecht verändert sich fortlaufend und mit hohem Tempo. Es kommt darauf an, die Entwicklungen mit allen Auswirkungen schnell zu verstehen und passende Antworten zu finden. Wir freuen uns besonders, wenn wir gemeinsam mit unseren Mandanten durch neue Gestaltungen zur Rechtsentwicklung beitragen können. Denn dann wissen wir, dass wir ein gutes Ergebnis gefunden haben.

Wir unterstützen Unternehmen, die Kennzeichen, Know-how, Entwicklungen, Werke und Geschäftsgeheimnisse effektiv und sicher vor Rechtsverlusten und Angriffen Dritter schützen wollen. Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums, insbesondere im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, helfen wir Ihnen bei der Verwertung und Verteidigung Ihrer immateriellen Rechte. Der Aufbau und die Überwachung von Schutzrechtsportfolios sowie der Transfer von Schutzrechten sind wesentlicher Bestandteil unserer Beratung. Wir unterstützen Sie zudem in sämtlichen wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragestellungen, z.B. zu Abmahnungen und Behinderungen durch Wettbewerber sowie Vertriebsbeschränkungen. Unsere umfassende Expertise im IP-Vertragsrecht rundet unser Leistungsportfolio ab.

Unsere Leistungen im IP-Recht umfassen insbesondere:

  • Entwicklung, Anmeldung und Überwachung von internationalen Markenportfolios
  • Vertretung in Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Designverletzungsverfahren sowie bei Abmahnungen
  • Vertretung im Eilrechtsschutz bei Schutzrechtsverletzungen, Angriff von Unterlassungsverfügungen und strategische Verhandlung mit den Verletzungsgerichten
  • Erarbeitung von Domainstrategien, insbesondere bei der Verletzung von Unternehmenskennzeichen
  • Beratung zur Vermeidung von Abmahnrisiken bei Marketingkampagnen

Unsere Leistungen im IP-Vertragsrecht umfassen insbesondere:

  • Erstellung und Prüfung von Lizenz- und Übertragungsverträgen
  • Beratung bei Einführung und Nutzung selektiver Vertriebssysteme, insbesondere Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben
  • Beratung bei Erstellung und Pflege insolvenzfester Schutzrechtsportfolios sowie bei Gründung von Schutzrechtsgesellschaften

Wir beraten Sie persönlich. Zum Beraterteam im Bereich IP-Recht der Kanzlei esb Rechtsanwälte gehören Sandro Hänsel, Wiebke Dammann, LL.M. (IP Law) und Nicole Marquardt. Zum IP-Vertragsrecht beraten Sie Anne Schramm, LL.M., Wiebke Dammann, LL.M. (IP Law), Stefan Ansgar Strewe und Sandro Hänsel.
esb ist Exklusivpartner von eureos im Bereich IP-Recht.

Die allgemeine Rechtsberatung ist regelmäßiger Baustein unseres Mandantenangebots, oft in Ergänzung unserer spezialrechtlichen Mandate.

Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei:

  • Vertragsverhandlungen und bei der Vertragsauslegung (Ermittlung des Inhalts, Ausfüllung von Lücken)
  • der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Vertragspartnern oder Dritten
  • der steueroptimierten Gestaltung von Verträgen in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern
  • der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Entgeltforderungen, z. B. im Bereich der Wasser- und Abwasserversorgung auf privatrechtlicher Abrechnungsgrundlage.

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Individuelle Einarbeitung in neue Geschäftsfelder von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern
  • Mitarbeiter- und Gremienschulungen zu praxisrelevanten rechtlichen Fragen
  • Moderation von Gesprächen in verschiedensten Konfliktsituationen.

Wir beraten Sie persönlich. Wir bringen umfassende Erfahrungen aus Unternehmen verschiedener Größen und aus unterschiedlichen Branchen mit. Stets arbeiten wir mit dem Anspruch, Ihnen eine individuelle Lösung zu erarbeiten, die Ihrem Unternehmen, Ihrer Herausforderung und Ihren Mitarbeitern gerecht wird.

Ihre persönlichen Ansprechpartner sind Dr. Almuth Werner, Franziska Häcker, Claus Ludwig Meyer-Wyk, Stefan Fenzel, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Dirk Grünberg.

Wir sind im Schwerpunkt auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts tätig und bieten Ihnen sowohl eine umfassende Beratung als auch erfahrene Prozessbegleitung.

Wir beraten und begleiten Sie:

  • außergerichtlich und gerichtlich in Statusfeststellungsverfahren
  • bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger
  • bei der Gestaltung von Verträgen Selbständiger und Angestellter mit Blick auf das Sozialversicherungsrecht
  • der Abwehr von Beitrags-(nach-)forderungen.

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
  • gesetzliches Unfallversicherungsrecht.

Ihre persönliche Beratung gewährleisten Nicole Jochheim und Anja Naumann.

Stiftungen und Vereine sind die typischen Rechtsformen für gemeinnützige Aktivitäten und ehrenamtliches Engagement. Zugleich bieten sie aufgrund geringer gesetzlicher Regelungsdichte den größten rechtlichen Gestaltungsspielraum. Wir beraten Sie sehr gern in allen stiftungs- und vereinsrechtlichen Fragestellungen, bei der Rechtsformwahl, ebenso wie in Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung, etwa im Zusammenhang mit Organsitzungen oder der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Projekte.

Wir beraten Sie zum Beispiel bei der Gestaltung von:

  • Verträgen für Projektkooperationen
  • Zustiftungen (sog. Stiftungsfonds)
  • Sponsoringverträgen
  • Satzungsauslegung und Satzungsänderungen
  • Geschäftsordnungen
  • Beschlussvorlagen
  • Umstrukturierungen, Untergliederungen, Ausgründungen, Verwaltungskooperationen oder der Errichtung von Dachstiftungen.

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Rechenschaftslegung, Berichtswesen
  • Recht der unselbständigen Stiftungen
  • Stiftungen öffentlichen Rechts
  • Recht der kirchlichen Stiftungen.

Wir beraten Sie persönlich. Unsere Spezialisten für das Thema Stiftungs- und Verbandsrecht sind Dr. Almuth Werner und Dr. Ralph Bartmuß.
Wir verfügen über Erfahrungen in allen Bereichen des Stiftungsrechts, jedes Zweckbereichs sowie mit Vereinen und Verbänden unterschiedlichster Größe.

Gerne stehen wir Ihnen für Ihren individuellen Gestaltungswunsch oder Ihre Projektidee zur Verfügung.

Die Bedeutung des Vergaberechts hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Die öffentliche Hand vergibt in der Bundesrepublik Deutschland öffentliche Aufträge in einem jährlichen Gesamtvolumen von mehreren 100 Milliarden EUR. Durch ein streng reguliertes Verfahren soll sichergestellt werden, dass öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen, um die ihm anvertrauten Haushaltsmittel sparsam zu verwenden.

Das Vergaberecht ist durch eine große Zersplitterung gekennzeichnet und unterliegt seit Jahren einem stetigen Wandel.

Wir beraten und begleiten Sie als öffentlichen Auftraggeber:

  • in allen Verfahrensstufen des Vergabeverfahrens
  • bei der Klärung von vergaberechtlichen Vorfragen (Prüfung der Ausschreibungspflicht, Wahl der Verfahrensart, Berechnung der Fristen)
  • bei der Erstellung der Vergabeunterlagen, einschließlich der Veröffentlichung und der Dokumentation
  • bei der Beantwortung von Bieterfragen und der Reaktion auf Bieterrügen
  • im Rahmen der Angebotswertung
  • in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Beratung und Vertretung von Bietern im Vergabeverfahren
  • Durchsetzung der Ansprüche von Unternehmen im Rahmen von Nachprüfungsverfahren
  • Beratung von Fördermittelempfängern, einschließlich der Abwehr von Rückforderungsansprüchen wegen vermeintlicher Vergabeverstöße

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Lars Mörchen.

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts bietet Ihnen unser hochspezialisiertes Team Rechtsberatung und Begleitung rechtsgestaltender Prozesse sowie die gerichtliche Vertretung, insbesondere auf den Gebieten des Kommunal- und Kommunalabgabenrechts sowie des Beamtenrechts.

Wir beraten und begleiten Sie:

  • in abgabenrechtlichen Belangen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft
  • bei Privatisierungs- und Rekommunalisierungsprozessen
  • bei der Gestaltung von Satzungen der Kommunen, Kommunaler Eigenbetriebe und von Zweckverbänden
  • im Verwaltungsvollstreckungsrecht
  • im öffentlichen Dienstrecht bspw. bei der Gestaltung von Ausschreibungen und in Konkurrentenstreitverfahren.

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Recht der Städte und Gemeinden
  • Europäisches Beihilferecht
  • Hochschulrecht

Ergänzend bieten wir folgende Dienstleistungen in der Beratung von Kommunen an:

Sie profitieren von unseren fundierten Erfahrungen im kommunalen Bereich. Wir beraten Sie stets lösungsorientiert und individuell. Ihnen stehen als Ansprechpartner Prof. Dr. Ulf Gundlach, Stefan Fenzel, Nicole Jochheim und Lars Mörchen zur Verfügung.