Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
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27. März 2019, Erlangen
28. März 2019, Leipzig
Die Auswirkungen der Zytostatika-Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurden bereits ausführlich diskutiert. Inzwischen liegen zahlreiche neue Entscheidungen vor. Aktuell und von besonderer Bedeutung ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Grund der Verhandlung vom 20. Februar 2019, die wir Ihnen darstellten. Auch bei der praktischen Umsetzung ergeben sich oft noch Fragen im Detail.
Wir zeigten Ihnen, was zu beachten ist.
Zudem können gemeinnützige Krankenhäuser die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte nutzen und Fertigarzneimittel spürbar günstiger anbieten als die Konkurrenz: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Begleitmedikamente, Blutgerinnungsfaktoren und Co. mit nur 7 % Umsatzsteuer den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Wir zeigten, wie die Umstellung funktioniert, worauf zu achten ist und wie Sie mit passgenauen Vereinbarungen mit den Krankenkassen Risiken ausschließen können.
Im Hinblick auf den Personalverkauf zeigten wir Ihnen, was rechtlich geht und was nicht und wie umfassende steuerliche Aufzeichnungspflichten auch praktisch beherrschbar bleiben.
Und nicht zuletzt informierten wir Sie über aktuelle Neuerungen bei der Rezeptabrechnung selbst. Sie erfuhren, was sich bei Taxierung, Retaxierung und Rechnungslegung gegenüber den Krankenkassen geändert hat und worauf in diesem Jahr zu achten ist.
Wir luden Sie herzlich ein, folgende Themen mit uns zu beleuchten:
Telefon: +49 (0) 351 4976 1503
Telefon: +49 (0) 351 4976 1520