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Härtere Transparenzregelungen für EU-Konzerne

Große EU-Konzerne sollen bald veröffentlichen, wie viele Steuern sie in jedem einzelnen Staat zahlen. Die Regierungen der EU verabschiedeten am 28. September 2021 ein entsprechendes Gesetz, welches Steuersparmodelle von Unternehmen offenlegen soll.

01.10.2021

Nach mehrjährigem Streit haben sich die EU-Gremien auf angepasste Regelungen des Country-by-Country-Reporting geeinigt. Nunmehr ist der Weg für eine abschließende Entscheidung des EU-Parlaments frei. Im Anschluss muss das Gesetz innerhalb von 18 Monaten von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Es ist demnach vorgesehen, dass multinationale Unternehmen mit weltweit mehr als EUR 750 Mio. Umsatz über die Finanzbehörden hinaus auch der Öffentlichkeit Einblick in ihre Geschäftsbücher geben sollen. Dies soll sowohl für europäische als auch für internationale Gesellschaften mit Sitz in der EU gelten. In dem sogenannten länderbezogenen Bericht sollen sie unter anderem die Nettoumsätze, Gewinne vor Steuern und die tatsächlich gezahlten Einkommensteuern veröffentlichen. Ebenso soll die Mitarbeiterzahl und die Beteiligungsgesellschaften transparent gemacht werden

Ziel der Regelung ist es, einen Einblick zu geben, wie Steuersparmodelle funktionieren. Es ist kein Geheimnis, dass einige Unternehmen ihre Gewinne in Länder mit möglichst niedrigen Steuersätzen verschieben, obwohl selbige dort nicht erzielt wurden. Diese Tendenz ist nicht nur in der EU, sondern weltweit zu verzeichnen.

Es ist zu erwarten, dass sich Niedrigsteuer-Mitgliedsstaaten gegen diese Regelungen wehren. Bereits im Abstimmungsverhalten stimmten Schweden und Zypern gegen die Regelung. Mitgliedsstaaten, wie Irland und Luxemburg, bekannt für niedrige Besteuerung, enthielten sich der Abstimmung. Es ist daher weitergehend zu befürchten, dass einige Länder vor dem EUGH rechtliche Schritte gegen das Gesetz einleiten könnten.

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