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Gesetzentwurf des BMF mit Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und Verlagerungen

Die OECD hat nunmehr die Ergebnisse des Projektes gegen Gewinnkürzung und Verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) veröffentlicht. Als Reaktion hat das BMF einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem diese Ergebnisse umgesetzt werden sollen.

08.06.2016

Folgende Teilbereiche werden insbesondere von dem Gesetzentwurf berührt:

Automatischer Informationsaustausch

Das EU-Amtshilfegesetz soll hinsichtlich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, vor allem in folgenden Bereichen, angepasst werden:

  • Austausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen mit den Finanzverwaltungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen (tax rulings),
  • Aufzeichnungspflichten im Bereich der Verrechnungspreise, Stammdokumentationen und länderspezifische unternehmensbezogene Dokumentationen, sowie Erstellung und Mitteilung länderbezogene Berichte (Country by Country reporting),
  • Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung sowie hinsichtlich der Erstellung länderbezogener Berichte für multinational tätige Unternehmen.

Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Hier geht es insbesondere um Anpassungen des Einkommensteuergesetzes und des Außensteuergesetzes, um Unsicherheiten in der Auslegung und Anwendung von DBA zu beseitigen (insbesondere § 50 d Abs. 9 EStG und § 1 AStG). Darüber hinaus soll das BMF zu einer Rechtsverordnung ermächtigt werden, die die Anwendung der in vielen DBA enthaltenen sogenannten „Notifikationsklausel“ regelt, welche den Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften im innerstaatlichen Recht ermöglichen sollen.

Schließung sogenannter Besteuerungslücken

Hier sind vor allem Änderungen im Gewerbesteuergesetz und dem Außensteuergesetz vorgesehen. So soll ein § 7 a GewStG eingefügt werden, welcher ermöglicht, dass die Gewinnerhöhung nach § 8 b Abs. 5 KStG bei der Gewerbeertragsermittlung im Organkreis auch in Bezug auf die Dividenden der Organgesellschaften erfolgen kann. Weiterhin sollen die §§ 7 und 8 GewStG geändert werden, damit künftig die Hinzurechnungsbeträge im Sinne des AStG durchgängig der Gewerbesteuer unterliegen. Letztlich beinhaltet der Gesetzentwurf auch eine Änderung der Voraussetzungen für die Anwendung von § 3 Nr. 40 Satz 3 e EStG und § 8 b Abs. 7 KStG zur Verhinderung von Steuergestaltungen. Den gesamten Gesetzesentwurf finden Sie als PDF-Datei auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2016-06-01-G-Umsetzung-EU-Amtshilferichtlinie-Massnahmen-Gewinnkuerzungen-verlagerungen.html

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