Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
tax · legal · audit · advisory
23. Mai 2016, Dresden
Kurzbeschreibung:
Im täglichen Kampf an der externen „Berichtsfront“ der Hochschulsteuerung ist das Thema Risikomanagement zunächst nur ein Punkt unter vielen, wenngleich in einer immer länger werdenden Liste.
Dennoch ist es für die Hochschulen von Gewinn, ein Risikomanagementsystem nicht als einmaligen (formalen) Vorgang sondern als den Beginn eines kontinuierlichen Prozesses zu betrachten. Entsprechend ihrer individuellen Schwerpunkte und organisatorischen Strukturen kann ein Risikomanagementsystem nur hochschulindividuellen Charakter aufweisen.
Offen ist, ob und wie die einzelnen Systeme der jeweiligen Hochschulen mit dem SMWK-Berichtssystem kompatibel sein werden.
Das Seminar gab Empfehlungen und Hilfestellung, um typische Fehler zu vermeiden und Handlungsmöglichkeiten bei der Umsetzung in Sachsen aufzuzeigen.
Hintergrund:
Die Entwicklung einer (SMWK)-Konzeption zur Implementierung des Risikomanagements im Hochschulbereich im Freistaat Sachsen war zunächst eng mit einem entsprechenden Forschungsprojekt an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der TU-Dresden im Jahr 2014 verbunden. Mittlerweile sollte nach „Rechtslage“ die Einrichtung spezifischer Risikomanagementsysteme an den sächsischen Hochschulen abgeschlossen sein. Lediglich für die Kunsthochschulen besteht formal noch eine Frist bis zum 31. Dezember 2016 gemäß Abschnitt III Ziff. 3 der SMWK-Zuschussvereinbarung 2014 bis 2016.
Für alle Hochschulen gilt im Übrigen per Zuschussvereinbarung schon vorab der Grundsatz, dass alle finanzielle Risiken im Rahmen des vereinbarten Gesamtbudgets abgedeckt sind.
Zu den Themen gehörten:
Klassifizierungsmöglichkeiten von Hochschulrisiken in Sachsen
Bestandteile des Risikomanagementprozesses
Organisation und Verantwortlichkeiten des Risikomanagements
Abbildung in Jahresabschluss und Lagebericht/Prüfung nach § 53HGrG
Beispiel Muster-Hochschule
Vorteil waren: