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tax · legal · audit · advisory
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7. April 2016, Dresden
Veranstaltungsort und -zeit: 7. April 2016 – 9:00 bis 16:30 Uhr / Steigenberger Hotel de Saxe – Neumarkt 9 – 01067 Dresden
Seminarpreis: EUR 225,00 zzgl. USt.
umfasst:
– Seminarunterlagen
– Mittagessen/Pausenverpflegung
– Tagungsgetränke
Kurzbeschreibung
Der neue „Aufkauf- und Entschädigungsparagraph“ § 103 SGB V ist nur ein Beispiel dafür, wie nicht nur das wirtschaftliche Umfeld im Gesundheitswesen durch Gesetzesänderungen und politische Einflüsse geprägt wird, sondern wie auch unmittelbar gesetzlich in Bewertungsfragen von Arztpraxen eingegriffen wird. Vor diesem Gesamthintergrund erhält die sachgerechte Bewertung von MVZ und Praxen zunehmende Bedeutung.
Das Seminar vermittelt eine praxisorientierte Einführung in die Unternehmensbewertung von MVZ und Arztpraxen. Neben der Darstellung der unterschiedlichen Methoden und deren sinnvollen Einsatz werden in der Veranstaltung konkrete Problemfälle diskutiert und Lösungsansätze zur Vermeidung typischer Fehler aufgezeigt.
Hintergrund
Bewertungen sind sowohl Grundlagen bei Praxisveräußerungen und bei Einbringungen in ein MVZ mit Anstellung des Arztes als auch Basis für die Ermittlung des Gesellschaftsanteils. Die Persönlichkeit und die Qualifikation des Arztes sind dabei das besondere wertschöpfende Element für die Praxis als Unternehmen.
Dieser Umstand und eine hohe Abhängigkeit vom durch den Gesetzgeber geschaffenen Rechtsrahmen unterscheiden auch die Bewertung eines MVZ oder einer Praxis von der Bewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen außerhalb des Gesundheitssektors.
Die „Methodenfrage“ der Bewertung kann jedoch nicht pauschal, sondern nur im konkreten Einzelfall beantwortet werden. So ist der Wirtschaftsprüfer als unabhängiger Gutachter verpflichtet im Rahmen der Bestimmung eines objektivierten Unternehmenswertes eine für jeden Einzelfall fachgerechte Ermittlung des Praxiswertes vorzunehmen.
Themen
Anlässe Bewertungszwecke und Funktionen des Bewerters
Überblick zu den Bewertungsverfahren im Gesundheitsbereich Vereinfachten Verfahren und Faustformelmethoden
Die modifizierte Ertragswertmethode (nach IDW S 1) Ermittlung einer KV-Entschädigung nach § 103 Abs. 3a SGB V Besondere Fragen
Praktische Bewertungsbeispiele: MVZ-GmbH und Arztpraxis
Ihr Vorteil
Vorkenntnisse