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tax · legal · audit · advisory
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14. Juni 2016, 09130 Chemnitz
Sponsoringaufwendungen sind leider häufig Gegenstand von Prüfungen der Finanzämter, insbesondere dann, wenn Hospitality-Leistungen, VIP-Logen u. ä. zu den Gegenleistungen des Gesponserten zählen.
Werden dann im Rahmen etwa einer Betriebsprüfung die jeweiligen Verträge dem Finanzamt oder auch dem steuerlichen und/oder rechtlichen Berater vorgelegt, so ergeben sich nach deren Durchsicht viele Fragen, viele Diskussionen, viele schlecht oder ungeregelte Themen, viel Ärger … Das Verhältnis zum Gesponserten als dem vermeintlich Schuldigen ist nicht selten getrübt, hat der doch häufig den Sponsoringvertrag entworfen. Letztlich kommt es zwar zu einer Einigung mit dem Finanzamt und es werden Steuernachzahlungen geleistet. Was aber fast immer verbleibt ist die Erkenntnis, dass die Dinge hätten wohl besser geregelt und vorbereitet werden können.
Unser Workshop gab den Sponsoren einerseits einen Einblick, welche Sachverhalte im Rahmen eines Sponsorings steuerlich relevant sind, sei es, dass Einschränkungen hinsichtlich des Betriebsausgabenabzugs bestehen oder dass unmittelbar Steuern ausgelöst werden (z. B. 30 % Pauschalsteuer nach § 37b EStG). Andererseits ging es darum, welche Gestaltungsspielräume bestehen und wie sich Sponsoren diese am besten zu Nutze machen.
Darüber hinaus bestand beim anschließenden Buffet die Möglichkeit, die Gespräche nicht nur in fachlicher Hinsicht fortzusetzen. Nach den Vorträgen gab es eine exklusive Führung durch das neu eröffnete Stadion des Chemnitzer FC.