Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
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10. März 2015, Dresden / 11. März 2015, Leipzig
Themen, über die bereits jahrelang diskutiert wird: E- Bilanz und die Behandlung von Sachzuwendungen.
Nach vielen Änderungen zum Anwendungszeitraum war es nun so weit: Die E-Bilanz musste von Kapitalgesellschaften erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, elektronisch an die Finanzämter übermittelt werden. Gemeinsam tauschten wir erste Erfahrungen zur Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz sowie Reaktionen der Finanzämter aus.
Im zweiten Teil des Workshops gingen wir auf die steuerliche Behandlung von Sachzuwendungen (Geschenke etc.) ein. Vor dem Hintergrund, dass der Zuwender vermeiden möchte, dass der Beschenkte die erhaltenen Zuwendungen versteuern muss, „empfehlen“ die Betriebsprüfer die Versteuerung der Zuwendungen nach § 37b EStG, insbesondere im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen. Erfahrungsgemäß wird dabei zu viel der Besteuerung unterworfen. Ausgehend von der aktuellen Rechtsprechung sowie dem vorliegenden Entwurf eines BMF-Schreibens zur Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG zeigten wir anhand konkreter Beispiele auf, wie sich hier Steuern sparen lassen.
Selbstverständlich erörterten wir mit Ihnen gemeinsam auch rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Zuwendungen, insbesondere unter Compliance-Gesichtspunkten.
Schwerpunkte der Veranstaltung waren:
Nicht zuletzt durch die begrenzte Teilnehmerzahl kam es zu einem intensiven Austausch mit den Referenten, aber auch unter den Gästen, welcher beim anschließenden Buffet fortgesetzt wurde.
Ihre Referenten waren:
Christina Walter, Steuerberaterin
Sören Münch, Steuerberater
Danilo Friedrich, Rechtsanwalt