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eureos-Workshop

Die Festsetzungsverjährung in der Beitragserhebung — Ein Jahr nach dem Paukenschlag der Entscheidung des BVerfG

23. September 2014, Leipzig

In seiner Entscheidung vom 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass öffentliche Abgaben nicht unbegrenzt lange im Nachhinein erhoben werden dürfen (1 BvR 2457/08). Dieser Beschluss hat auch Auswirkungen auf die Rechtslage in Sachsen und Sachsen-Anhalt.

In diesem Workshop diskutierten wir gemeinsam mit Ihnen und mit Personen, die „nahe an der Gesetzgebung dran sind”, die anstehende Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Sachsen-Anhalt. Als externer Referent gab Detlef Bücken-Thielmeyer, Ltd. Ministerialrat und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages Sachsen-Anhalt, einen Einblick in den konkreten Stand des Gesetzgebungsverfahrens in Sachsen-Anhalt.

Darüber hinaus erörterten wir, welche Auswirkungen die bereits vollzogene Gesetzesänderung in Sachsen hat. Speziell für Sachsen stand zudem die Alternative der „Flucht ins Privatrecht” — die Erhebung privatrechtlicher Entgelte — im Mittelpunkt der Veranstaltung. Steuerliche Themen rundeten das Programm ab.

Ihre Ansprechpartner:

Cindy Budnick, Steuerberaterin

Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater

Stefan Fenzel, Rechtsanwalt

Programm zur Veranstaltung