Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
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23. September 2014, Leipzig
In seiner Entscheidung vom 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass öffentliche Abgaben nicht unbegrenzt lange im Nachhinein erhoben werden dürfen (1 BvR 2457/08). Dieser Beschluss hat auch Auswirkungen auf die Rechtslage in Sachsen und Sachsen-Anhalt.
In diesem Workshop diskutierten wir gemeinsam mit Ihnen und mit Personen, die „nahe an der Gesetzgebung dran sind”, die anstehende Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Sachsen-Anhalt. Als externer Referent gab Detlef Bücken-Thielmeyer, Ltd. Ministerialrat und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages Sachsen-Anhalt, einen Einblick in den konkreten Stand des Gesetzgebungsverfahrens in Sachsen-Anhalt.
Darüber hinaus erörterten wir, welche Auswirkungen die bereits vollzogene Gesetzesänderung in Sachsen hat. Speziell für Sachsen stand zudem die Alternative der „Flucht ins Privatrecht” — die Erhebung privatrechtlicher Entgelte — im Mittelpunkt der Veranstaltung. Steuerliche Themen rundeten das Programm ab.
Ihre Ansprechpartner:
Cindy Budnick, Steuerberaterin
Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater
Stefan Fenzel, Rechtsanwalt