Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
tax · legal · audit · advisory
28. Januar 2019, Dresden
30. Januar 2019, Halle/Saale
4. Februar 2019, Erfurt
6. Februar 2019, Leipzig
Der Gesetzgeber hat einerseits die Möglichkeit geschaffen, mit Kapitalgesellschaften am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen. Im Fall der Krise einer solchen Gesellschaft stellt er an das Verhalten der Geschäftsführung andererseits aber hohe Anforderungen. Ein entsprechendes Fehlverhalten sanktioniert er mit persönlicher Haftung.
Damit sind Geschäftsführer angehalten, sich mit den insolvenzrechtlichen Regelungen zu beschäftigen, insbesondere die Voraussetzungen der Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu kennen, im Eventualfall zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und entsprechend zu handeln. Denn Personen, die der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft angehören, unterliegen insbesondere der Gefahr, persönlich für einen Verstoß gegen das Zahlungsverbot nach Eintritt der Krise zu haften. Diese Haftung greift bereits in einem sehr frühen Zeitpunkt und kann für den Geschäftsführer existentielle Bedeutung erlangen.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass sich viele Geschäftsführer durch den Abschluss einer D&O-Versicherung gegen diese persönliche Inanspruchnahme schützen wollen. Viele, die diesen Weg beschritten haben, müssen sich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung allerdings die Frage stellen, ob dieser Schutz tatsächlich (noch) besteht.
Wir luden Sie herzlich ein, diese und weitere Themen mit Ihnen im Rahmen unseres eureos-Workshops genauer zu beleuchten.
Weitere Informationen zum Schutz durch D&O Versicherungen finden Sie auch in unserem Newsbeitrag.
Telefon: +49 (0) 391 5628 6911