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tax · legal · audit · advisory
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Gemeinnützige Organisationen, darunter insbesondere Stiftungen mit ihrem Auftrag der Erfüllung von Stiftungszwecken im Rahmen des Stifterwillens, sind rechenschaftspflichtig. Sie schulden – im Innen- wie im Außenverhältnis – eine Berichterstattung, die ein überprüfbares Wissen über die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben vermittelt. Adressaten der Rechenschaftslegung sind damit diejenigen, die einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch auf Befriedigung ihrer Informationsinteressen haben und in deren Interesse Rechnung gelegt wird. Daneben gibt es Formen der freiwilligen Rechenschaftslegung.
Die Adressaten der Rechenschaft sollen vor Nachteilen geschützt werden, die sie anderenfalls infolge von Informationsdefiziten hätten. Ihre Entscheidungsgrundlage soll also mit zusätzlichem Wissen verbessert werden. Neben einem Tätigkeitsbericht ist die sog. Rechnungslegung das wichtigste Informationsinstrument der Rechenschaftslegung.
Das Seminar führte in den Auftrag sowie die unterschiedlichen Formen der Rechenschaftslegung ein und vertiefte die gesetzlichen Vorgaben anhand einer Musterjahresrechnung sowie zahlreichen Einzelbeispielen, v.a. bilanzierender Stiftungen. Gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmenvorgaben wurden aufgefrischt und die Chancen einer aktiven Rücklagenbildung als elementares Thema in Niedrigzinszeiten herausgegriffen.
Das waren unsere Seminar-Inhalte:
1. Tag
2. Tag