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Das Stiftungsrecht befindet sich im Umbruch. Eine von der Innenministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht zur Reform des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der im November 2017 zur Kenntnis genommen worden ist, weitreichende Änderungen empfohlen, die u. a. zu klareren Regelungen und zu einer Vereinheitlichung des Stiftungsrechts führen sollen. Deshalb sollen viele Regelungen, die bisher in den Landesstiftungsgesetzen verankert sind, künftig im BGB erfolgen.
Die Innenministerkonferenz hat der Bund-Länder-Arbeitsgruppe während ihrer letzten Sitzung den Auftrag erteilt, auf der Basis ihres Berichts bis zum Herbst dieses Jahres einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Die bis dahin verbleibende Zeit soll u. a. dafür genutzt werden, den Interessenvertretungen von Stiftungen, den Stifterinnen und Stiftern sowie den Kirchen die Gelegenheit zur Stellungnahme und Anhörung zu geben.
Programm
Wir freuen uns, Herrn Ministerialrat a.D. Angelo Winkler als Impulsreferenten gewonnen zu haben. Er hat einen Überblick über das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Stiftungsrechts im BGB und die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Stand des Verfahrens gegeben.
Im Anschluss wurden im Rahmen einer Podiumsdiskussion Teilnehmer der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Sachsen-Anhalt) sowie Vertreter aus der Stiftungspraxis u. a. zu folgenden Aspekten des neuen Stiftungsrechts diskutiert:
Moderiert wurde die Podiumsdiskussion von Dr. Almuth Werner (Rechtsanwältin der eureos gmbh, Rechtliche und steuerrechtliche Beratung von gemeinnützigen Körperschaften (NPO), hier insbesondere von selbständigen und unselbständigen Stiftungen sowie Vereinen und Verbänden).
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin
Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater