Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
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17. Juni 2019, Dresden
26. Juni 2019, Magdeburg
02. Juli 2019, Leipzig
Seit nunmehr zweieinhalb Jahren ist die Neuregelung der Unternehmerbesteuerung nach § 2b UStG in Kraft getreten. Mit Abgabe der Optionserklärung und der damit verbundenen Übergangsphase bis Ende 2020 wurde den betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ausreichend Zeit eingeräumt, sich mit der praktischen Umsetzung auseinanderzusetzen.
Nach unseren Erfahrungen ist der Bearbeitungsstand der § 2b-Projekte jedoch sehr unterschiedlich. Auf der einen Seite gibt es Körperschaften, die durch Schaffung zusätzlicher personeller Ressourcen bereits wesentliche Projektziele, wie z. B. Haushaltsscreening, steuerliche Beurteilung von Verträgen und operative Umsetzung, erreicht haben. Andere wiederum beginnen gerade erst, sich dem Thema fachlich zu nähern. Auch die Finanzverwaltung hält sich aktuell mit offiziellen Stellungnahmen zu Kernproblemen des § 2b UStG bedeckt, sodass sich die juristischen Personen des öffentlichen Rechts immer wieder denselben Fragen ausgesetzt sehen.
Wann liegt ein Tätigwerden im Rahmen der öffentlichen Gewalt vor? Was sind größere Wettbewerbsverzerrungen? Wie können Kooperationen künftig gestaltet werden, um von den Regelungen des § 2b UStG zu profitieren?
Wir wollten den Workshop daher nutzen, Ihre und unsere Erfahrungen miteinander auszutauschen, Ihre Fragen zu beantworten und die Diskussion unter den Teilnehmern fachlich zu begleiten. Nach einer Einführung in das Thema „Motive und Hintergrund des § 2b UStG“ haben wir Ihnen den Umstellungsprozess anhand von Beispielfällen praktisch erläutert. Weiterhin wollten wir Ihnen mit dem von eureos entwickelten § 2b-Online-Check eine hilfreiche IT-Anwendung zur Unterstützung bei der Beurteilung der Tätigkeiten im Sinne des § 2b UStG vorstellen. Abgerundet wurde der Workshop durch die Beleuchtung hilfreicher Software-Lösungen bei der Digitalisierung der Verwaltung. Wir zeigten Ihnen, wie Software bei der Umsetzung des § 2b UStG behilflich sein kann, wie z. B. bei der Rechnungslegung mit Trennung der Produktsachkonten, bei der Durchführung der Soll-IST Versteuerung sowie bei Umsatzsteuerauswertungen.
09:30 Uhr | Begrüßung |
09:45 – 10:15 Uhr | Motive und Hintergrund des § 2b UStG
Prof. Dr. Ulf Gundlach |
10:15 – 11:15 Uhr | § 2b UStG–Umstellung: Umsetzung in der Praxis und Vorstellung eines Online-Steuerchecks
Anja Richter Dirk Schneider |
11:15 – 12:00 Uhr | Für Sie in Dresden und Leipzig:
Digitaler Wandel in der Verwaltung – so kann die Software beim § 2b UStG helfen Carsten Busch
Für Sie in Magdeburg: Digitale Umsetzung von § 2b UStG in der Kommunalverwaltung Jürgen Binder |
12:00 – 13:00 Uhr | Get together mit Imbiss und Getränken |