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eureos Online-Seminar: Überbrückungshilfe III, Sächsischer Stabilisierungsfonds & Co. – Was Sie als Unternehmer wissen müssen

In Kooperation mit der SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

25. Februar 2021, 10:30 – 12:00 Uhr, Online-Seminar

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern verschiedene Hilfsprogramme zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. In unserem Online-Seminar stellten wir Ihnen die aktuellen Corona-Hilfen vor und zeigten Ihnen die wichtigsten Fallstricke bei der Beantragung auf.

Am 10. Februar 2021 wurden die FAQ zur Überbrückungshilfe III veröffentlicht – Anträge können seit diesem Zeitpunkt ebenfalls gestellt werden. Auf Basis der aktuellen FAQ informierten wir Sie über die Besonderheiten, Antragsvoraussetzungen und Konditionen der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe für Soloselbstständige. Der Fokus lag dabei auf Praxishinweisen zur rechtssicheren Antragstellung, damit Ihr Unternehmen optimal von den staatlichen Corona-Programmen profitieren kann. Wir beantworteten Ihre Fragen rund um die Themen Antragsberechtigung, Beihilferecht und Abrechnung und gaben unsere Erfahrungswerte an Sie weiter.

Wir freuten uns, dass Herr Thomas Naumann, Geschäftsführer der SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH, im zweiten Teil des Seminars die Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des sächsischen Corona-Stabilisierungsfonds vorstellte. Der Stabilisierungsfonds des Freistaates Sachsen stellt Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung. Damit können kleine und mittlere Unternehmen, die von coronabedingten Minderungen ihres Eigenkapitals betroffen sind, rekapitalisiert werden. Der Vortrag gab einen Überblick zu Antragsberechtigten, den Zugangsvoraussetzungen sowie Konditionen und bot Raum für Fragen.

Agenda

Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:

Teil I

Corona-Hilfsprogramme effektiv nutzen – Fallstricke vermeiden

Welches Hilfsprogramm kommt für mein Unternehmen infrage?

  • Überbrückungshilfe III (Antragsfrist 31. August 2021)
  • KfW-Schnellkredit 2020 (Antragsfrist 30. Juni 2021)
  • Corona-November- und Dezemberhilfen (Antragsfrist 30. April 2021)
  • Überbrückungshilfe II (Antragsfrist 31. März 2021)

Das Wichtigste im Überblick

  • Wer ist anspruchsberechtigt?
  • Wie muss die Beantragung erfolgen?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wie wird der Zuschuss berechnet?
  • Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Unsere Praxistipps zur Beantragung der Hilfsprogramme

  • Typische Fallstricke bei der Beantragung
  • Erfahrungen mit der Antragsplattform
  • „Typische“ Timelines
  • Checklisten zum Antragsverfahren
Teil II

Der Stabilisierungsfonds des Freistaates Sachsen

  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Welche Zugangsvoraussetzungen und Konditionen gelten?
  • Wie erfolgt die Antragstellung?

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Aufzeichnung eureos Online-Seminar Hier finden Sie die kostenfreie Aufzeichnung des eureos Online-Seminars.
Ihre Referenten

Dirk-Ulrich Krüger, CFA

Partner, Geschäftsführer

eureos corporate finance gmbh

Telefon: +49 (0) 351 4976 15901

d-u.krueger@eureos.de

Katharina Luther

Consultant

eureos corporate finance gmbh

Telefon: +49 (0) 351 4976 15903

k.luther@eureos.de

Thomas Naumann

Geschäftsführer

SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Telefon: +49 (0) 351 4910 3950

thomas.naumann@sbg.sachsen.de