eureos Online-Seminar: Überbrückungshilfe III, Sächsischer Stabilisierungsfonds & Co. – Was Sie als Unternehmer wissen müssen

In Kooperation mit der SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

25. Februar 2021, 10:30 - 12:00 Uhr
Online

Inhalt

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern verschiedene Hilfsprogramme zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. In unserem Online-Seminar stellten wir Ihnen die aktuellen Corona-Hilfen vor und zeigten Ihnen die wichtigsten Fallstricke bei der Beantragung auf.

Am 10. Februar 2021 wurden die FAQ zur Überbrückungshilfe III veröffentlicht – Anträge können seit diesem Zeitpunkt ebenfalls gestellt werden. Auf Basis der aktuellen FAQ informierten wir Sie über die Besonderheiten, Antragsvoraussetzungen und Konditionen der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe für Soloselbstständige. Der Fokus lag dabei auf Praxishinweisen zur rechtssicheren Antragstellung, damit Ihr Unternehmen optimal von den staatlichen Corona-Programmen profitieren kann. Wir beantworteten Ihre Fragen rund um die Themen Antragsberechtigung, Beihilferecht und Abrechnung und gaben unsere Erfahrungswerte an Sie weiter.

Wir freuten uns, dass Herr Thomas Naumann, Geschäftsführer der SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH, im zweiten Teil des Seminars die Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des sächsischen Corona-Stabilisierungsfonds vorstellte. Der Stabilisierungsfonds des Freistaates Sachsen stellt Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung. Damit können kleine und mittlere Unternehmen, die von coronabedingten Minderungen ihres Eigenkapitals betroffen sind, rekapitalisiert werden. Der Vortrag gab einen Überblick zu Antragsberechtigten, den Zugangsvoraussetzungen sowie Konditionen und bot Raum für Fragen.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Agenda

Teil I

Corona-Hilfsprogramme effektiv nutzen – Fallstricke vermeiden

Welches Hilfsprogramm kommt für mein Unternehmen infrage?

  • Überbrückungshilfe III (Antragsfrist 31. August 2021)
  • KfW-Schnellkredit 2020 (Antragsfrist 30. Juni 2021)
  • Corona-November- und Dezemberhilfen (Antragsfrist 30. April 2021)
  • Überbrückungshilfe II (Antragsfrist 31. März 2021)

Das Wichtigste im Überblick

  • Wer ist anspruchsberechtigt?
  • Wie muss die Beantragung erfolgen?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wie wird der Zuschuss berechnet?
  • Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Unsere Praxistipps zur Beantragung der Hilfsprogramme

  • Typische Fallstricke bei der Beantragung
  • Erfahrungen mit der Antragsplattform
  • „Typische“ Timelines
  • Checklisten zum Antragsverfahren

Teil II

Der Stabilisierungsfonds des Freistaates Sachsen

  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Welche Zugangsvoraussetzungen und Konditionen gelten?
  • Wie erfolgt die Antragstellung?

Referenten

Dirk-Ulrich Krüger, Partner, CFA
eureos corporate finance gmbh

Dirk-Ulrich Krüger wurde in Freiberg/Sachsen geboren und studierte Betriebswirtschaft an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden sowie am National College of Ireland in Dublin. Seit 2006 ist er Charterholder des CFA-Institutes in Charlottesville, Virginia, USA.

Seine berufliche Laufbahn begann 2001 bei der PricewaterhouseCoopers AG (PwC) am Standort Dresden in der Mittelstandsberatung und im Bereich Evaluierung von Wirtschaftsförderprogrammen. Es folgten Stationen als Teamleiter bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank im Bereich GRW-Förderung und bei PwC in Frankfurt/Main im Bereich Infrastructure & Mobility, wo er Beratungs- und Transaktionsprojekte in diesem Industriesektor betreute. Im Jahr 2012 übernahm er die Leitung des PwC Advisory-Bereichs in Dresden, mit den Schwerpunkten Corporate Finance Beratung im Mittelstand, Transaktionen und Beratung der Öffentlichen Hand.

Seit August 2016 ist Dirk-Ulrich Krüger Partner und Geschäftsführer der eureos corporate finance gmbh.

Thomas Naumann, Geschäftsführer
SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Thomas Naumann ist Geschäftsführer der SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH, die ihre Beteiligungsunternehmen bei ihrer Entwicklung zu nachhaltigem wirtschaftlichem Erfolg unterstützt.

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