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tax · legal · audit · advisory
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9. Februar 2021, 10:30 – 12:00 Uhr, Online-Seminar
Das Jahressteuergesetz 2020 setzt einige der lang diskutierten und erwarteten Änderungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts der Abgabeordnung (AO) um. Zu diesen Änderungen gehört die gesetzliche Konkretisierung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit (§ 57 AO). Nach den neu eingefügten Absätzen 3 und 4 könnten künftig Servicegesellschaften gemeinnützig sein. Gleiches gilt in Bezug auf Holding-Gesellschaften, wenn diese ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften halten und verwalten. Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nummer 1 und 2 AO) wurden zu einer einheitlichen Nummer zusammengefasst und damit deren Voraussetzungen erleichtert. Weiterhin wurden Freigrenzen (§ 64 AO) und Freibeträge (Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale) angepasst und Erleichterungen für kleine gemeinnützige Körperschaften eingeführt, z.B. durch die Nichtgeltung des Grundsatzes zeitnaher Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) für diese.
Die wichtigsten Neuerungen stellten wir Ihnen in unserem Online-Seminar vor und zeigten Ihnen erforderlichen Handlungsbedarf, auch im Bereich von Satzungsänderungen.
Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:
10:30 – 11:00 Uhr | Übersicht Änderungskatalog, u.a.
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11:00 – 11:30 Uhr | Die Konkretisierung des Unmittelbarkeitsgebots, § 57 Abs. 3 und 4 AO
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11:30 – 12:00 Uhr | Mittelweiterleitung, § 58 Nr. 1 (neu) AO
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Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Telefon: +49 (0) 351 4976 1503