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4. März 2021, Online-Seminar
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden deutliche Erleichterungen für Kooperationen und Konzernstrukturen im gemeinnützigen Bereich auf den Weg gebracht. So können z. B. Servicegesellschaften von Krankenhäusern oder Pflegeheimen nunmehr als gemeinnützige Körperschaften anerkannt werden. Gleiches gilt Holdinggesellschaften, welche ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Körperschaften halten. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, zeigen wir Ihnen in unserem Online-Seminar. Ebenso stellen wir Ihnen die Folgen für die Kooperationspartner dar, wenn die Service- bzw. Holdinggesellschaft zukünftig gemeinnützig ist. Zu beachten sind aber auch mögliche negative Auswirkungen der neuen Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Fahrplan für den Weg in die gemeinnützige Service – bzw. Holdinggesellschaft rundet das Seminar ab.
Unser Online-Seminar bereitete folgende Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Telefon: +49 (0) 351 4976 1503