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eureos Online-Seminar: Gemeinnützige Service- und Holdinggesellschaften – wann lohnt sich die Umstellung?

Kompakt-Update zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und Entscheidungen aus Verwaltung und Rechtsprechung

6. Mai 2021, 10:00-11:30 Uhr, Online-Seminar

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden deutliche Erleichterungen für Kooperationen und Konzernstrukturen im gemeinnützigen Bereich auf den Weg gebracht. So können z. B. Servicegesellschaften von Krankenhäusern oder Pflegeheimen nunmehr als gemeinnützige Körperschaften anerkannt werden. Gleiches gilt für Holdinggesellschaften, welche ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Körperschaften halten. Und auch bereits bestehende gemeinnützige Körperschaften profitieren von der Neuregelung, wenn sie mit anderen gemeinnützigen Trägern zusammenarbeiten. In unserem Online-Seminar erläuterten wir Ihnen, welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen und welche Folgen sich für bestehende gemeinnützige Körperschaften, Service- und Holdinggesellschaften und deren Kooperationspartner zukünftig ergeben.

Dieses Seminar wird in Kooperation mit der DKB – Deutsche Kreditbank AG durchgeführt.

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Agenda

Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:

  • Grundsatz der Unmittelbarkeit
  • Gemeinnützige Servicegesellschaften: Voraussetzungen und steuerliche Folgen
  • Auswirkungen bei bereits gemeinnützigen Körperschaften
  • Gemeinnützige Holdinggesellschaften
  • Fahrplan in die Gemeinnützigkeit

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Ihre Referentin

Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

Telefon: +49 (0) 351 4976 1503

d.adam@eureos.de