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tax · legal · audit · advisory
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6. Mai 2021, 10:00-11:30 Uhr, Online-Seminar
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden deutliche Erleichterungen für Kooperationen und Konzernstrukturen im gemeinnützigen Bereich auf den Weg gebracht. So können z. B. Servicegesellschaften von Krankenhäusern oder Pflegeheimen nunmehr als gemeinnützige Körperschaften anerkannt werden. Gleiches gilt für Holdinggesellschaften, welche ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Körperschaften halten. Und auch bereits bestehende gemeinnützige Körperschaften profitieren von der Neuregelung, wenn sie mit anderen gemeinnützigen Trägern zusammenarbeiten. In unserem Online-Seminar erläuterten wir Ihnen, welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen und welche Folgen sich für bestehende gemeinnützige Körperschaften, Service- und Holdinggesellschaften und deren Kooperationspartner zukünftig ergeben.
Agenda
Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Telefon: +49 (0) 351 4976 1503