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tax · legal · audit · advisory
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31. März 2022, 10:00 – 11:30 Uhr, eureos Online-Seminar
Lange war die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsrats umstritten. Eine klare Positionierung war auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zu entnehmen. Dies führte zu Unsicherheiten bei Arbeitgebern und Betriebsräten. Im neuen § 79a BetrVG wurde nun festgelegt, dass der Arbeitgeber für die Datenverarbeitung des Betriebsrats verantwortlich ist.
In der praktischen Zusammenarbeit wirft die gesetzliche Neuregelung zahlreiche bislang ungelöste Probleme, insbesondere Haftungsfragen für Arbeitgeber, auf. Kommt es im Betriebsratsbüro bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu einer Datenpanne, liegen Haftung und Bußgeldrisiko allein beim Arbeitgeber. Dieser muss daher seinen datenschutzrechtlichen Kontroll- und Überwachungspflichten in vollem Umfang nachkommen.
Gemeinsam mit den Datenschutzexperten RAin Wiebke Dammann und RA Sandro Hänsel unseres Kooperationspartners esb Rechtsanwälte Dresden beleuchteten wir in unserem Online-Seminar die mit der Neuregelung einhergehenden Praxisprobleme aus arbeitsrechtlicher sowie aus datenschutzrechtlicher Sicht und zeigen Lösungsansätze auf. Das Online-Seminar richtete sich insbesondere an private und öffentliche Arbeitgeber (mit Betriebs- bzw. Personalrat), Personalleiter sowie betriebliche Datenschutzbeauftragte.
Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:
Perspektive Arbeitsrecht
Perspektive Datenschutzrecht
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Telefon: +49 (0) 391 5628 6917
Telefon: +49 (0) 351 81651 0
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