Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
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19. Januar 2022, 10:30 – 12:00 Uhr, eureos Online-Seminar (branchenübergreifend)
21. Januar 2022, 10:30 – 12:00 Uhr, eureos Online-Seminar (Dieses Online-Seminar richtet sich speziell an Unternehmen der Tourismuswirtschaft.)
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern am 24. November 2021 bekanntgegeben, dass die Corona-Hilfen bis Ende März 2022 verlängert werden und die Veröffentlichung der FAQ für Anfang Januar 2022 angekündigt.
Wie bei den Vorgängerprogrammen handelt es sich bei den verlängerten Hilfen um nicht rückzahlbare Zuschüsse für alle Unternehmen, die im Förderzeitraum 1. Januar bis 31. März 2022 mit erheblichen Umsatzrückgängen infolge der Corona-Krise zu kämpfen haben.
Dank der Verlängerung der Hilfen werden die Unternehmen in der weiterhin angespannten Lage nicht allein gelassen. Neben der Fortführung effektiver Förderbestandteile, wie dem „Eigenkapitalzuschuss“, wurden jedoch auch wieder Anpassungen der Förderrichtlinien beschlossen. Die Sonderbestimmungen für die besonders stark von der Pandemie betroffene Tourismusbranche werden erfreulicherweise weitergeführt.
Die wichtigsten Änderungen der neuen Förderbestimmungen sowie des Beihilferechtes stellten wir Ihnen in unserem Online-Seminar vor. Der Fokus lag dabei auf Praxishinweisen bei der Beantragung, die in einem digitalen, zweistufigen Verfahren ausschließlich über Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte erfolgen muss. Wir beantworteten Ihre Fragen rund um Antragsberechtigung, Antragstellung und Abrechnung und gaben unsere Erfahrungswerte an Sie weiter.
Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:
Das Wichtigste im Überblick
Die Überbrückungshilfe IV
Unsere Praxistipps zur Beantragung der Hilfsprogramme
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!