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eureos Online-Seminar: Corona-Hilfsprogramme – Die Überbrückungshilfe IV

Was Sie als Unternehmer wissen müssen.

19. Januar 2022, 10:30 – 12:00 Uhr, eureos Online-Seminar (branchenübergreifend)
21. Januar 2022, 10:30 – 12:00 Uhr, eureos Online-Seminar (Dieses Online-Seminar richtet sich speziell an Unternehmen der Tourismuswirtschaft.)

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern am 24. November 2021 bekanntgegeben, dass die Corona-Hilfen bis Ende März 2022 verlängert werden und die Veröffentlichung der FAQ für Anfang Januar 2022 angekündigt.

Wie bei den Vorgängerprogrammen handelt es sich bei den verlängerten Hilfen um nicht rückzahlbare Zuschüsse für alle Unternehmen, die im Förderzeitraum 1. Januar bis 31. März 2022 mit erheblichen Umsatzrückgängen infolge der Corona-Krise zu kämpfen haben.

Dank der Verlängerung der Hilfen werden die Unternehmen in der weiterhin angespannten Lage nicht allein gelassen. Neben der Fortführung effektiver Förderbestandteile, wie dem „Eigenkapitalzuschuss“, wurden jedoch auch wieder Anpassungen der Förderrichtlinien beschlossen. Die Sonderbestimmungen für die besonders stark von der Pandemie betroffene Tourismusbranche werden erfreulicherweise weitergeführt.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Förderbestimmungen sowie des Beihilferechtes stellten wir Ihnen in unserem Online-Seminar vor. Der Fokus lag dabei auf Praxishinweisen bei der Beantragung, die in einem digitalen, zweistufigen Verfahren ausschließlich über Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte erfolgen muss. Wir beantworteten Ihre Fragen rund um Antragsberechtigung, Antragstellung und Abrechnung und gaben unsere Erfahrungswerte an Sie weiter.

Agenda

Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:

Das Wichtigste im Überblick

  • Wichtige Fristen der Überbrückungshilfe III Plus sowie Anpassungen des Förderprogramms (Antragsfrist 31. März 2022)
  • Überbrückungshilfe IV (voraussichtliche Antragsfrist 31. März 2022)
  • KfW-Schnellkredit 2020 (Antragsfrist 30. April 2022)

Die Überbrückungshilfe IV

  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Wie hoch ist die Förderung und was wird gefördert?
  • Welche Veränderungen gibt es gegenüber der Überbrückungshilfe III Plus?
  • Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Unsere Praxistipps zur Beantragung der Hilfsprogramme

  • Typische Fallstricke bei der Beantragung
  • Erfahrungen mit der Antragsplattform und den Bewilligungsstellen
  • Typische Timelines

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Ihre Referenten

Sören Münch

Partner, Steuerberater

Telefon: +49 (0) 341 9999 2101

s.muench@eureos.de

Sebastian Gramatté

Senior Consultant

Telefon: +49 (0) 351 4976 15907

s.gramatte@eureos.de