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eureos Online-Seminar: Aktuelles Recht und Steuerrecht bei Krankenhäusern und Wohlfahrtseinrichtungen

Kompakt-Update zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und Entscheidungen aus Verwaltung und Rechtsprechung

03. Februar 2022, 10:00 – 13:00 Uhr, eureos Online-Seminar (in Kooperation mit der Deutschen Kreditbank AG)

Die erste Jahreshälfte 2021 war noch sehr durch die Corona-Pandemie bestimmt. Ungeachtet dessen war der Gesetzgeber in dieser Zeit – das Ende der Legislaturperiode vor Augen – außergewöhnlich aktiv. Viele steuerliche Gesetzesvorhaben, wie z. B. die Reform der Grunderwerbssteuer, waren daher bereits im Sommer abgeschlossen. Dafür entfiel das sonst übliche Jahressteuergesetz. In unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuregelungen, die für Krankenhäuser und Wohlfahrtseinrichtungen von Bedeutung sind.

Darüber hinaus stellten wir Ihnen aktuelle Verwaltungsanweisungen und die neueste Rechtsprechung der Finanzgerichte zur Besteuerung dieser Branchen vor und zeigten Ihnen etwaigen Handlungsbedarf auf.

Auch nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie stellen sich weiterhin viele Fragen, z. B.  zum Arbeitsrecht, zum Infektionsschutzgesetz, außerdem wurde das Vertretungsrecht des Ehegatten neu geregelt und es gibt aktuelle Rechtsprechung zu verschiedenen Einzelfragen.

Agenda

Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in eineinhalb Stunden für Sie auf:

  • Gesetzliche Neuregelungen im Steuerrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung und Verlautbarungen der Finanzverwaltung zur Besteuerung von Krankenhäusern und Wohlfahrtseinrichtungen, u. a. Anwendungserlass zu den Änderungen durch das JStG 2020 (gemeinnützige Servicegesellschaften), Billigkeitsregelungen auf Grund der Corona-Pandemie, Umsatzsteuer bei Aufsichtsratsvergütungen, der Überlassung von Jobbikes und beim Betrieb von BHKWs
  • Corona-Fragen (z. B. Umgang mit ungeimpften Mitarbeitern, Entschädigung nach § 56 InfSchG)
  • Neuregelung Vertretungsrecht des Ehegatten
  • Einzelfragen und aktuelle Rechtsprechung, z. B. zur Sozialversicherungspflicht oder zu §1a Abs. 1a BetrAVG

Gemeinsam mit der Deutschen Kreditbank AG bedanken wir uns für Ihre Teilnahme!

Ihre Referenten

Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

Telefon: +49 (0) 351 4976 1503

d.adam@eureos.de

Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt

Telefon: +49 (0) 351 4976 1520

c.meyer-wyk@eureos.de