Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
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26. Mai 2016, Landsberg/OT Peissen
In Kürze werden die Neuregelungen zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft treten. Bestechung und Bestechlichkeit werden dann strafbar. Aber war es nicht schon immer verboten, Geld und sonstige Vorteile von Pharmaunternehmen oder anderen Leistungserbringern entgegenzunehmen? Was ist neu und was bedeutet das für Sie und Ihre Tätigkeit als Apotheker?
In diesem Seminar zeigten wir die neue Rechtslage und gaben erste Handlungsempfehlungen.
Die Auffassung der Finanzverwaltung, dass Apotheken zum sogenannten bargeldintensiven Bereich der Wirtschaft gehören, führt zu erhöhter Prüfungstätigkeit. Es werden Steuer-Mehr-Einnahmen vermutet. Die Anforderungen der sogenannten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind hoch. Das betrifft insbesondere die Kassenführung sowie das Warenwirtschaftssystem in der Apotheke. Wie kommt es zu einer steuerlichen Betriebsprüfung? Was sind mögliche Gründe für eine solche Prüfung? Was darf der Betriebsprüfer? Wer muss Auskünfte erteilen, wer lieber nicht? Wie bereitet man sich gedanklich und tatsächlich auf eine solche Prüfung vor? Was tun, wenn´s schief geht? Nicht selten lösen auch Besonderheiten beim Kauf bzw. Verkauf einer Apotheke eine Prüfungsanordnung aus, z. Bsp. die Apotheke in eigener Immobilie.
Wir gaben Hinweise, Tipps und Lösungsansätze rund um das Thema Betriebsprüfung in der Apotheke.
Wie bei vergangenen Veranstaltungen kam auch der persönliche Austausch nicht zu kurz. Nach den Vorträgen haben wir den Abend bei gemeinsamen Gesprächen ausklingen lassen.
Programmablauf war:
18:00 – 18:30 Uhr
18:30 – 19:15 Uhr
19:15 – 20:00 Uhr
danach