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Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung: Notfallhilfen für energieintensive Unternehmen

Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiepreise in Deutschland infolge des Ukraine-Krieges hat die Bundesregierung ein Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Unternehmen aufgelegt. Mit dem Programm sollen betroffene Unternehmen kurzfristig einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Strompreisen beantragen können.

07.07.2022

Aufgrund der Verschärfung der Energieversorgung in Deutschland müssen Unternehmen aktuell ein Vielfaches der Kosten des langjährigen Durchschnitts aufbringen. Insbesondere für energieintensive Unternehmen stellt dies eine besondere, teilweise bis zur Existenzgefährdung reichende Belastung dar. Um diese Belastungen abzufedern und einen Beitrag zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland zu leisten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Sonderprogramm aufgelegt, mit dem ein Teil der Preissteigerungen ausgeglichen werden soll.

Laut der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs“ soll die Förderung im Förderzeitraum 1. Februar 2022 bis 31. September 2022 in Form nicht-rückzahlungspflichtiger Zuschüsse erfolgen, die einen Teil der Mehrkosten für die Beschaffung von Erdgas und Strom abdecken sollen. Die Höhe der Zuschüsse soll wie folgt gestaffelt werden:

  • Kategorie 1:
  • Unternehmen gehört zu einer energie- und handelsintensiven Branche
  • Energiebeschaffungskosten im letzten Geschäftsjahr betragen mindestens 3 % des Produktionswertes
    • Förderung von bis zu 30 % der Preisdifferenz der Energiekosten zum Vorjahr, maximal EUR 2 Mio.

 

  • Kategorie 2:
  • Unternehmen gehört zu einer energie- und handelsintensiven Branche
  • Energiebeschaffungskosten im letzten Geschäftsjahr betragen mindestens 3 % des Produktionswertes
  • Unternehmen erleidet Betriebsverlust im jeweiligen Monat, soweit förderungsfähige Kosten mindestens 50 % davon ausmachen
    • Förderung von bis zu 50 % der Preisdifferenz der Energiekosten zum Vorjahr oder 80 % des Betriebsverlustes, maximal EUR 25 Mio.

 

  • Kategorie 3:
  • Unternehmen gehört zu einer energie- und handelsintensiven Branche
  • Energiebeschaffungskosten im letzten Geschäftsjahr betragen mindestens 3 % des Produktionswertes
  • Unternehmen erleidet Betriebsverlust im jeweiligen Monat, soweit förderungsfähige Kosten mindestens 50 % davon ausmachen
  • Unternehmen ist als besonders betroffene Branche gemäß EU-Krisenrahmen aufgeführt
    • Förderung von bis zu 70 % der Preisdifferenz der Energiekosten zum Vorjahr oder 80 % des Betriebsverlustes, maximal EUR 50 Mio.

 

Für die Durchführung des Zuschussprogramms soll das BAFA zuständig sein. Antragstellungen für die Zuschüsse sind voraussichtlich bis 31. August 2022 möglich. Die Auszahlung i. H. v. 80 % der bewilligten Leistung soll bis spätestens 31. Dezember 2022 erfolgen, der Rest nach gestaffelter Prüfung.

Mit der Förderung verbunden sind bestimmte Leistungsvoraussetzungen, u. a. der Verzicht der Geschäftsleitung auf den variablen Teil ihrer Vergütung sowie Vergütungserhöhungen, der Verzicht auf extensive Steuervermeidung sowie die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Unternehmen.

Nicht antrags- und zuschussberechtigt sind Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder gegen die EU-Sanktionen bestehen.

Eine Antragstellung ist möglich, sobald das Förderprogramm offiziell verabschiedet wurde. Nach Verabschiedung veröffentlichen wir an dieser Stelle umgehend den Link zur offiziellen Antragsseite des Förderprogramms.

Gern beraten wir Sie bei der Prüfung der Antragsberechtigung und unterstützen und begleiten Sie bei der Antragstellung.

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Jana Massow
Jana Massow

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

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