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07.07.2022
Aufgrund der Verschärfung der Energieversorgung in Deutschland müssen Unternehmen aktuell ein Vielfaches der Kosten des langjährigen Durchschnitts aufbringen. Insbesondere für energieintensive Unternehmen stellt dies eine besondere, teilweise bis zur Existenzgefährdung reichende Belastung dar. Um diese Belastungen abzufedern und einen Beitrag zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland zu leisten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Sonderprogramm aufgelegt, mit dem ein Teil der Preissteigerungen ausgeglichen werden soll.
Laut der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs“ soll die Förderung im Förderzeitraum 1. Februar 2022 bis 31. September 2022 in Form nicht-rückzahlungspflichtiger Zuschüsse erfolgen, die einen Teil der Mehrkosten für die Beschaffung von Erdgas und Strom abdecken sollen. Die Höhe der Zuschüsse soll wie folgt gestaffelt werden:
Für die Durchführung des Zuschussprogramms soll das BAFA zuständig sein. Antragstellungen für die Zuschüsse sind voraussichtlich bis 31. August 2022 möglich. Die Auszahlung i. H. v. 80 % der bewilligten Leistung soll bis spätestens 31. Dezember 2022 erfolgen, der Rest nach gestaffelter Prüfung.
Mit der Förderung verbunden sind bestimmte Leistungsvoraussetzungen, u. a. der Verzicht der Geschäftsleitung auf den variablen Teil ihrer Vergütung sowie Vergütungserhöhungen, der Verzicht auf extensive Steuervermeidung sowie die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Unternehmen.
Nicht antrags- und zuschussberechtigt sind Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder gegen die EU-Sanktionen bestehen.
Eine Antragstellung ist möglich, sobald das Förderprogramm offiziell verabschiedet wurde. Nach Verabschiedung veröffentlichen wir an dieser Stelle umgehend den Link zur offiziellen Antragsseite des Förderprogramms.
Gern beraten wir Sie bei der Prüfung der Antragsberechtigung und unterstützen und begleiten Sie bei der Antragstellung.
Telefon: +49 (0) 351 4976 1505