Fachnews
Corona-Hilfen deutlich ausgeweitet – Weitere Details zur Überbrückungshilfe III bekannt gegeben

Bereits Ende November kündigte die Bundesregierung die Verlängerung der bestehenden „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ für Dezember 2020 sowie die Verlängerung der Überbrückungshilfe III für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 an. In der Telefonkonferenz der Regierungschefs der Länder wurden nun weitere Erweiterungen für Förderhöchstgrenzen und förderfähige Kosten der Überbrückungshilfe III bekanntgegeben.

15.12.2020

Die Überbrückungshilfe III wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert und im Vergleich zu den Überbrückungshilfen II deutlich erweitert. Weitere Details zur Förderhöhe, Antragsvoraussetzungen und förderfähigen Fixkosten finden Sie in unserem Newsbeitrag vom 7. Dezember 2020.

Am Sonntag haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder auf weitere verbesserte Bedingungen der Überbrückungshilfe geeinigt, um Unternehmen, die besonders stark durch die Corona-Krise von den Lockdown-Maßnahmen im November und Dezember 2020 betroffen sind, weiterhin zu unterstützen. Einige Wirtschaftsbereiche werden nun auch im kommenden Jahr massiv von den Einschränkungen während der Lockdown-Phasen betroffen sein.

  • Die monatliche Förderhöhe der Überbrückungshilfe III soll auf maximal EUR 500.000 pro Monat angehoben werden.
  • Für von den Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen geben, ähnlich wie bei der bereits angelaufenen Novemberhilfe.
  • Der mit den Schließungsmaßnahmen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Auf diese Weise sollen betroffene Unternehmen, z. B. im Einzelhandel, entstandene Verluste unmittelbar steuermindernd absetzen können und Liquidität sichern. Weitere Details zu dieser Ankündigung stehen aktuell noch aus.

Eine Antragstellung über die bundesweite Online-Plattform ist voraussichtlich ab Januar 2021 möglich. Eine konkrete Aussage zum zeitlichen Beginn der Antragstellung ist aktuell nicht möglich. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2021.

Sie haben Fragen zur Überbrückungshilfe III oder anderen Corona-Hilfsprogrammen? Wir unterstützen Sie – von der Beratung bis zur Antragstellung. Sprechen Sie uns gern an.

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