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15.12.2020
Die Überbrückungshilfe III wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert und im Vergleich zu den Überbrückungshilfen II deutlich erweitert. Weitere Details zur Förderhöhe, Antragsvoraussetzungen und förderfähigen Fixkosten finden Sie in unserem Newsbeitrag vom 7. Dezember 2020.
Am Sonntag haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder auf weitere verbesserte Bedingungen der Überbrückungshilfe geeinigt, um Unternehmen, die besonders stark durch die Corona-Krise von den Lockdown-Maßnahmen im November und Dezember 2020 betroffen sind, weiterhin zu unterstützen. Einige Wirtschaftsbereiche werden nun auch im kommenden Jahr massiv von den Einschränkungen während der Lockdown-Phasen betroffen sein.
Eine Antragstellung über die bundesweite Online-Plattform ist voraussichtlich ab Januar 2021 möglich. Eine konkrete Aussage zum zeitlichen Beginn der Antragstellung ist aktuell nicht möglich. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2021.
Sie haben Fragen zur Überbrückungshilfe III oder anderen Corona-Hilfsprogrammen? Wir unterstützen Sie – von der Beratung bis zur Antragstellung. Sprechen Sie uns gern an.
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