Tourismuswirtschaft

Die Tourismusbranche ist von sich stetig verändernden Rahmenbedingungen durch Naturkatastrophen, geopolitische Krisen, Terrorgefahren und in den letzten Jahren auch die Pandemie betroffen wie keine andere Branche. Gleichzeitig ist das i.d.R. grenzüberschreitende Geschäft wichtiger denn je, um benachteiligte Regionen zu entwickeln, Verständnis zu erzeugen und Frieden zu stiften. Diese Internationalität bringt große Herausforderungen mit sich, denn es müssen nicht nur die deutschen, sondern auch Vorschriften anderer Staaten berücksichtigt werden.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unseren langjährigen Erfahrungen aus der Betreuung von Unternehmen der Tourismuswirtschaft und der Kenntnis des steuerlichen und rechtlichen Umfelds können wir für Reiseveranstalter, Reisebüros, Online-Reisevermittler, Flugticketaussteller, Flugdatenbanken, Direktpaketierer, Busunternehmer oder Tourismusverbände maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten. Wir unterstützen Sie mit gewachsenen Beziehungen zur Finanzverwaltung und Politik sowie den entsprechenden Verbänden. Unsere Mitarbeiter sind Mitglied im Steuerausschuss des DRV sowie im Ausschuss für Unternehmenssicherheit / Recht des asr sowie im RDA (RDA Steuerberater).

Unsere Leistungen für Sie

  • umsatzsteuerliche Beratung zu Fragen der Anwendbarkeit der Margenbesteuerung, der Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel, Steuerbarkeit und Steuerbefreiung von Umsätzen
  • Analyse der Geschäftsvorfälle sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur steuerlichen und rechtlichen Optimierung
  • Umgestaltung des Geschäftsmodells bei B2B-Reiseveranstaltern zum Erhalt des Vorsteuerabzuges beim Kunden
  • Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens beim Einkauf (§ 13b UStG)
  • Schulung von Mitarbeitern zu umsatzsteuerlichen Fragen
  • steuerlich und rechtlich sichere Gestaltung von Portalen, Abrechnungen und Geschäftsbeziehungen
  • Beratung zu lohnsteuerlichen Fragestellungen im Tourismus
  • Beratung und Schlussabrechnung zu Überbrückungshilfen und anderen Hilfen
  • Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen und Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Internationales Steuerrecht
  • Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten von Arbeitsverhältnissen unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Touristik
  • rechtliche und steueroptimale Anpassung von Unternehmens- und Finanzierungsstrukturen und deren Umsetzung

Mitgliedschaften

Wir engagieren uns in verschiedenen Verbänden der Tourismuswirtschaft. Dies ermöglicht uns eine gezielte Vertretung Ihrer Interessen auf nationaler und internationaler Ebene.

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Tourismuswirtschaft vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Netzwerkpartner

Wir kooperieren mit dem Expertenteam von Selective-Partners, einem auf die deutschsprachige Touristik und Hotellerie spezialisierten Beratungsunternehmen für die Themen Unternehmensverkauf, Interne Nachfolge, Expansionsmanagement und Markterschließung. Selective-Partners unterstützt insbesondere Reisebüros, Reiseveranstalter sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe bei der Regelung ihrer Nachfolge und bei strategischen Expansions- und M&A-Themen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Tourismuswirtschaft

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

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    Fachnews

    Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

    Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

    25. März 2024

    Das Warten hat ein Ende: Das Wachstumschancengesetz kommt

    Nach langem Für und Wider, dem Einsatz eines Vermittlungsausschusses und vielen Diskussionen ist nun der Weg frei für die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 22. März 2024 zugestimmt.

    25. März 2024

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