Fachnews
BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 zum Abzug „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste in Deutschland (Aktenzeichen IR 48/11)
Grundsätzlich können Verluste, die ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger in einer ausländischen Betriebsstätte erzielt, nicht in Deutschland berücksichtigt werden, wenn die Gewinne dieser Betriebsstätte nach dem anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen freizustellen sind (Symmetriethese).
25.04.2014