Fachnews
BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 zum Abzug „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste in Deutschland (Aktenzeichen IR 48/11)

Grundsätzlich können Verluste, die ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger in einer ausländischen Betriebsstätte erzielt, nicht in Deutschland berücksichtigt werden, wenn die Gewinne dieser Betriebsstätte nach dem anzuwendenden Doppelbesteuerungs­abkommen freizustellen sind (Symmetriethese).

25.04.2014

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