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Bundesfinanzministerium will Steuerzins an Basiszins der Bundesbank koppeln

Das Bundesfinanzministerium strebt an, den Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen in Zukunft an den Basiszins der Bundesbank zu koppeln. Gemäß der parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel soll der neue Zinssatz in Anlehnung an den Basiszinssatz ermittelt werden und einen Mischzinssatz zwischen Verzugs- und Guthabenzinsen abbilden. Eine verfassungskonforme Neuregelung wird bis Ende Juli 2021 erforderlich.

Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 8. Juli 2021 die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen für Zeiträume ab 2014 mit einem jährlichen Zinssatz von 6 % für verfassungswidrig erklärt. An dieser Stelle verweisen wir auch auf unsere Meldungen vom 9. September 2021 und 18. August 2021.

Der Basiszinssatz, an welchem sich der Steuerzinssatz orientieren soll, wird halbjährlich von der Bundesbank berechnet und liegt derzeit bei minus 0,88 %. Durch die geplante Kopplung der Zinssätze müssten Steuerzahler derzeit deutlich weniger oder gar keine Zinsen auf Nachzahlungen entrichten, wobei sie ebenfalls weniger oder keine Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt erhalten würden.

Reiner Holznagel, Präsident des deutschen Steuerzahlerbundes, sieht den Zinssatz zu Beginn jedes Jahres als maßgeblich. Dadurch würden aus seiner Sicht Änderungen im Verlauf eines Jahres vermieden und eine ausreichende Rechtssicherheit für die Steuerzahler gewährleistet werden. Weiterhin wird aktuell vom Steuerzahlerbund eine Deckelung auf 0 % gefordert. Die Unionsfraktion spricht sich für eine gänzliche Abschaffung des Steuerzinses aus.

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