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25.09.2018
Gemeinsam mit der CWE – Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH lud eureos am 16. August 2018 exklusiv zum Turnier auf die Anlage des Golfclubs Chemnitz in Klaffenbach ein. Ein Teil der Startgelder kommt nun einem guten Zweck zugute.
2018, Gundlach/Fenzel, Kommentierung zum Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeitdes Landes Sachsen-Anhalt. Loseblattsammlung. , Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden
2018, Pape/Gundlach/Vortmann , Handbuch der Gläubigerrechte, Heymanns Verlag GmbH, 3. Auflage
24.09.2018
Die Delegierten des größten sächsischen Sportvereins SC DHfK Leipzig e.V. wählten am 19. September 2018 einen neuen Vorstand. Leipzigs Polizeipräsident Bernd Merbitz ist neuer Vorstand, Vizepräsident Finanzen ist eureos-Geschäftsführer und Partner StB Sören Münch.
20.09.2018
Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung führen immer wieder zu teils erheblichen Nachzahlungen, weil Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bei der Lohnfortzahlung, z.B. bei Urlaub oder Krankheit nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Warum das so ist und wie man gegen diese Feststellungen vorgehen kann, lesen Sie hier.
19.09.2018
Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch Geschäftsführer wurden bislang auf der Ebene des Haftungsausschlusses verhandelt. Das OLG Düsseldorf schließt für diese Pflichtwidrigkeit bereits den Versicherungsschutz aus – es drohen erhebliche Lücken im Versicherungsschutz.
14.09.2018
In der Kategorie Sportsponsoring wird StB Sören Münch, selbst begeisterter Handballfan, für sein jahrelanges Engagement im Leipziger Sport ausgezeichnet.
14.09.2018
Das FG Köln hatte sich im Urteil vom 27. Juni 2018 (Az: 3 K 870/17) mit der Frage zu befassen, ob die Kosten für ursprünglich angemeldete, aber letztlich nicht erschienene Teilnehmer einer Betriebsveranstaltung auf die übrigen Anwesenden umzulegen und mithin als deren Vorteil lohnsteuerlich zu erfassen sind.
13.09.2018
Die Pressemitteilung des OVG LSA hat in Sachsen-Anhalt bei den Abwasserzweckverbänden für ein Erdbeben gesorgt. Das OVG LSA leitet, so die Pressemitteilung, aus dem rechtlichen Grundsatz der Beitragserhebungspflicht ab, dass die Aufgabenträger gehalten seien, die sich rechnerisch ergebende Beitragsobergrenze annähernd auszuschöpfen. Allenfalls ein Sicherheitsabschlag könne im Rahmen der Festsetzung des satzungsmäßigen Beitragssatzes in Abzug gebracht werden.
12.09.2018
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Finanzierungsaufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchstaben d, e, f GewStG für verfassungskonform (Urteil vom 14. Juni 2018, Az. III R 35/15). Die aufgrund der Hinzurechnungsregelung bestehenden typisierenden Finanzierungsanteile können demnach selbst bei Verlusten insgesamt zu einem positiven Gewerbeertrag und damit zu einer Gewerbesteuerzahllast führen.