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27.082018
Dr. Frank Juckel verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung. Seit 2010 ist er Gründungsgesellschafter und Partner der eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
27.08.2018
Krankenhaus, Stadtentwicklung, Stromversorgung oder Abwasserbeseitigung, der bunte Strauß kommunaler Tätigkeitsfelder unterliegt derzeit vielfältigen Veränderungen. Vorschriften wie z. B. die Klärschlammverordnung oder das Messstellenbetriebsgesetz verschärfen die bisherigen einschlägigen materiellen Anforderungen an die Aufgabenerfüllung teils deutlich. Für die Umsetzung sind konkrete Fristen vorgegeben, deren Einhaltung zeitnahen Handlungsbedarf voraussetzt. Aber was ist eigentlich zu tun?
27.08.2018
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit der Entscheidung vom 31. Mai 2018, Az.: 2 L 6/17, klargestellt, dass auch diejenigen Abwasserentsorger/Wasserversorger in den Genuss der Privilegierung des § 21 Abs. 2 VermGeoG LSA kommen, die im Rahmen ihrer Aufgabendurchführung private Dritten beauftragen. Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus weitreichende Bedeutung.
23.08.2018
Mit Urteil vom 16. Mai 2018 (Az. XI R 28/16, veröffentlicht am 1. August 2018) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die wirksame Berichtigung eines (überhöhten) Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG grundsätzlich erfordert, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.
09.08.2018
Für das Recht auf Vorsteuerabzug ist es unerheblich, ob der leistende Unternehmer seine wirtschaftliche Tätigkeit unter der Anschrift ausübt, die er in der ausgestellten Rechnung angibt.
09.08.2018
Mit Entscheidung vom 7. März 2018 (Az. I R 12/16, veröffentlicht am 18. Juli 2018) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Minderungen der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 2002 durch Entnahmen im Rückwirkungszeitraum zu einem negativen Wert führen können.
03.08.2018
Die Länder Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und nunmehr auch das Saarland legten dem Bundesrat am 28. Juni 2018 eine Gesetzesinitiative zur Erhöhung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe um EUR 10.000 von zurzeit EUR 35.000 auf EUR 45.000 vor.