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2. Mitteldeutsches Verwaltungsforum

Kreisumlage – Politikum und Rechtsproblem

04. April 2019,  Magdeburg

In einem Artikel zur Kreisumlage hat Herr Prof. Dr. Michael Quaas aus Stuttgart die Ansicht geäußert, dass nahezu sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland erlassenen Kreisumlage-Bescheide rechtswidrig sind (LKV 2019, S 1 f.). Diese aus der rechtlichen Sicht heraus getroffene Aussage dürfte den derzeitigen Sachstand durchaus zutreffend wiedergeben. Denn die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die ihr folgende Rechtsprechung zur Kreisumlage haben in den letzten Jahren neue Maßstäbe gesetzt, die von der Verwaltungspraxis der Landkreise derzeit noch nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Landkreise tun sich im Gegenteil schwer, sich von alten Gewohnheiten zu trennen und die Interessen der kreisangehörigen Gemeinden bei der Festsetzung des Kreisumlage-Hebesatzes sachgerecht einzubeziehen.

Nicht erleichtert wurde die Situation für die Kommunen insgesamt dadurch, dass auch immer neue Aspekte der Kreisumlagefinanzierung aufgegriffen und teils unterschiedlich diskutiert bzw. entschieden werden. Es gilt derzeit den Überblick zu bewahren und die neuen Problemfelder im Blick zu behalten. Dies gilt umso mehr, als das Verwaltungsgericht Magdeburg in zwei Entscheidungen seine Ansicht zur Frage der Kreis-umlageerhebung dargetan hat – und dabei auch neue Rechtsfragen aufwarf.

 

Wir luden Sie herzlich ein, folgende Themen mit uns zu beleuchten:

  • Grundlagen der neuen Kreisumlage-Rechtsprechung
  • Aktuelle Rechtsprechung des Magdeburger Verwaltungsgerichts und offene Fragen

Ihr Referent, RA Prof. Dr. Ulf Gundlach (Staatssekretär a. D.) gab praktische Einblicke und beantwortete gern Ihre Fragen.

Einladung und Antwortfax (PDF) Vollständiges Programm des 2. Mitteldeutschen Verwaltungsforums
Ihr persönlicher Ansprechpartner

Prof. Dr. Ulf Gundlach

Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.

Telefon: +49 (0) 391 5628 6911

u.gundlach@eureos.de