Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
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12. September 2019, Leipzig
Das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung vom 14. Mai 2019 hat nicht nur Aufruhr in den Medien ausgelöst. Laut dem EuGH reicht die bislang übliche Zeiterfassung oft nicht aus. Was sind die Folgen für die Unternehmenspraxis? Stechuhr versus App und das Ende der Vertrauensarbeitszeit? Noch ist (wohl) nur der Gesetzgeber in der Pflicht. Welche Arbeitszeitdaten müssen nach aktueller Gesetzeslage und nach Rechtsprechung des EuGH durch wen auf welche Weise erfasst werden? Kommt eine neue Bürokratiewelle? Was gilt für Dienstreisen, für Home Office? Kann sich die vom EuGH geforderte Erfassung von Lage und Anzahl von Überstunden auf die Höhe der Personalkosten auswirken?
Diese und weitere Fragen diskutierten wir gern mit Ihnen gemeinsam, während der Tagungszeit und im Anschluss beim Get-together in angenehmer Atmosphäre. Wer sich rechtzeitig mit der facettenreichen Thematik befasst, vermeidet Überraschungen. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf die zu erwartenden Anforderungen sowie Lösungen, Vorschläge, Tipps.
ab 14:00 Uhr | Empfang |
14:30 – 16:30 Uhr | Vorträge und Diskussion:
Das Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung – Folgen und Ausblick Sebastian Wagner |
Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit, Überstunden, Dienstreisen, Home Office
Dagmar Stabernack |
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ab 16:30 Uhr | Get-together mit leichtem Essen und Getränken |
Telefon: +49 (0) 341 9999 2111