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Umsatzsteuer auf Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen und auf elektronische Dienstleistungen: Neuer Leistungsort und „Mini-One-Stop-Shop-Regelung“

Am 11. Juli 2014 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Dadurch wird zum 1. Januar 2015 u.a. der umsatzsteuerliche Leistungsort für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- und für auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer geändert. Künftig fällt die Umsatzsteuer hier am (Wohn-) Sitz des Leistungsempfängers an.

09.09.2014

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