Fachnews
Übergangsfrist für Gelangensbestätigung wird offiziell verlängert

Mit dem BMF-Schreiben vom 1. Juni 2012 hat die Finanzverwaltung die Übergangsfrist zur Anwendung der neuen Gelangensbestätigung über den 30. Juni 2012 hinaus verlängert.

12.06.2012

Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater

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