Fachnews
Übergangsfrist für Gelangensbestätigung wird offiziell verlängert
Mit dem BMF-Schreiben vom 1. Juni 2012 hat die Finanzverwaltung die Übergangsfrist zur Anwendung der neuen Gelangensbestätigung über den 30. Juni 2012 hinaus verlängert.
12.06.2012
Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater
Jana Massow, Steuerberaterin