Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
tax · legal · audit · advisory
18.06.2013
Anfang Juni 2013 kam es in weiten Teilen Süd- und Ostdeutschlands in Folge ergiebiger Regenfälle zu erheblichen Hochwasserschäden. Die Beseitigung dieser Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, die derzeit noch nicht bezifferbar sind. Viele Betroffene haben neben ihrem persönlichen Hab und Gut auch ihre Existenzgrundlage verloren.
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (kurz: BMF) haben die Finanzministerien der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Thüringen mit sofortiger Wirkung Steuer- sowie Verfahrenserleichterungen für vom Hochwasser betroffene Steuerpflichtige beschlossen.
Aufgrund des Hochwasser-Erlasses des Sächsischen Finanzministeriums vom 4. Juni 2013 (http://www.smf.sachsen.de/download/2013-06-04_Hochwasser-Erlass.pdf) können mittelbar oder unmittelbar nicht unerheblich vom Hochwasser betroffene Steuerpflichtige unter anderem folgende steuerliche Hilfsmaßnahmen sofort beanspruchen:
Ferner ist im Einzelfall ein Teilerlass der Grundsteuer möglich sowie ein Erlass von Gewerbesteuern. Hierfür ist mit der entsprechenden Gemeinde Kontakt aufzunehmen.
Sachsen-Anhalt, Bayern, Thüringen, Baden-Württemberg und Brandenburg haben ähnliche Billigkeitsregelungen erlassen. Darüber hinaus haben die Ministerien der einzelnen Länder verschiedene Hilfsprogramme beschlossen. So wird an Privatpersonen und Unternehmen ein Sofortgeld in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt. Zusätzlich wurde in Bayern die Abgabefrist für Steueranmeldungen Juni 2013 in besonders betroffenen Finanzamtsbezirken um einen Monat verlängert. In Sachsen besteht die Möglichkeit, dass betroffenen Unternehmen auf Antrag Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden. Das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt hat mit Pressemitteilung vom 14. Juni 2013 zudem bekannt gegeben, dass für jeden Hauseigentümer ebenfalls maximal EUR 2.000 Soforthilfe gezahlt werden.
Unbürokratisch und schnell wird die Bundesregierung hochwassergeschädigten Betrieben auch dahingegen helfen, dass Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle, die durch das Hochwasser verursacht wurden, gezahlt wird. Eine Zahlung erfolgt, sobald der Betrieb den Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit angezeigt hat. Ferner hat sich der Bund bereit erklärt, zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten in Kurzarbeit zu übernehmen. Die Übernahme der Beiträge gilt für längstens drei Monate im Zeitraum Juni bis Dezember 2013.
Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen, der dabei zu beachtenden Voraussetzungen sowie der damit verbundenen Antrags- und Umsetzungsfristen empfehlen wir Ihnen, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie aus dem Maßnahmenbündel die für Sie günstigste steuerliche Förderung erhalten. Die Erfahrungen in steuerlichen Außenprüfungen betreffend das Hochwasser 2002 haben gezeigt, dass eine steuerliche Beratung im Vorfeld in einer Vielzahl von Fällen nachgelagerte Streitigkeiten verringert oder vermieden hätte.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen gern weiter. Unsere rechtlichen Berater stehen Ihnen auch in versicherungs- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Bitte lesen Sie hierzu unseren Newsbeitrag vom 18. Juni 2013 zum Thema „Arbeitsrechtliche Folgen der Hochwasserkatastrophe“.
Ansprechpartner:
Sind Krumbholz, Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Cindy Budnick, Steuerberaterin