Fachnews
Reform der Erbschaftsteuer: Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss

Dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ist ein Kompromissvorschlag zur Änderung des vom Bundestag am 24. Juni 2016 beschlossenen Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gelungen.

23.09.2016

Die Neuregelungen sollen unverändert bereits für Übertragungen nach dem 30. Juni 2016 anzuwenden sein. Kritiker sehen in dieser Regelungen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, da sich hierdurch negative Auswirkungen auf den Finanzmitteltest und die Verwaltungsvermögensquote bei Übertragungen vor dem 1. Juli 2016 ergeben können. Weiterhin hat der Vermittlungsausschuss unter anderem einen einheitlich anzuwendenden Kapitalisierungsfaktor von 13,75 % beim vereinfachten Ertragswertverfahren, Verschärfungen bei den Voraussetzungen des Vorab-Abschlags, eine maximale Verwaltungsvermögensquote von 20 % bei der Anwendung der Optionsverschonung sowie Einschränkungen bei der zinslosen Stundung der Erbschaftsteuer auf begünstigtes Vermögen im Erbfall beschlossen. Eine Veränderung bei der Abschmelzzone für den Verschonungsabschlag bei Großunternehmen nach § 13c ErbStG hat der Vermittlungsausschuss nicht vorgenommen. Den vollständigen Kompromiss finden Sie unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/va/20160922-ergebnis.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

Der Kompromissvorschlag soll nun am 22. September 2016 vom Bundestag und voraussichtlich am 23. September 2016 vom Bundesrat beschlossen werden, sodass das Gesetz anschließend ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Ob und in welchem Umfang der nunmehr gefundene Kompromiss durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet wird, ist weiterhin offen. Klärungsbedürftig sind auch einzelne Regelungen und die Anwendung durch die Finanzbehörden. Wir werden Sie zeitnah informieren und bitten Sie, bei Fragen auf uns zuzukommen.

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:

Jana Massow, Steuerberaterin

Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Jana Massow
Jana Massow

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden