Am 5. März 2012 wurde seitens des BMF der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 vorgelegt. Dieses soll vornehmlich der Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union sowie an internationale Entwicklungen (OECD) bzw. Rechtsanpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts dienen.
Am 5. März 2012 wurde seitens des BMF der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 vorgelegt. Dieses soll vornehmlich der Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union sowie an internationale Entwicklungen (OECD) bzw. Rechtsanpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts dienen. Der Entwurf enthält unter anderem folgende steuerlichen Regelungen:
- Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie,
- Anpassung der steuerlichen Regelungen an die aktuelle Fassung der Mutter-Tochter-Richtlinie,
- Umsetzung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sowie der Rechnungsstellungsrichtlinie,
- Aufnahme einer Regelung zum Nachteilsausgleich für die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen,
- Erweiterung des § 1 AStG (Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf internationale Betriebsstättenfälle sowie auf grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen von Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften),
- Antragsgebundene zweijährige Geltungsdauer für im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibeträge,
- Erweiterung der Abstandnahme vom Steuerabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen sowie
- Detailregelungen zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung und Folgeänderung im Fünften Vermögensbildungsgesetz.
Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am 25. April 2012 mit dem Gesetzesentwurf befassen.
Ansprechpartner:
Sören Münch, Steuerberater
Arell Buchta, Steuerberater, Rechtsanwalt