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Rechtsanwalt Claus Ludwig Meyer-Wyk ist seit Jahresbeginn Vorsitzender des Landesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung in Sachsen

Rechtsanwalt Claus Ludwig Meyer-Wyk ist seit Jahresbeginn alternierender Vorsitzender des Landesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung in Sachsen.

15.01.2016

Das Landesschiedsamt gemäß § 89 SGB V ist ein Organ der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Es ist paritätisch mit Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen sowie mit drei unparteiischen Mitgliedern besetzt, darunter dem Vorsitzenden. Das Landesschiedsamt setzt den Inhalt der Verträge zur vertragsärztlichen Versorgung fest, wenn keine Einigung der Partner zustande kommt. Deren Gesamtvolumen für Sachsen belief sich 2015 auf knapp zwei Milliarden Euro.

Neben dem Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung besteht noch das Landesschiedsamt Zahntechnik, dessen Vorsitzender ebenfalls Rechtsanwalt Meyer-Wyk ist, sowie das Landesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung.

Rechtsanwalt Meyer-Wyk ist darüber hinaus unparteiisches Mitglied des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen und stellvertretender Vorsitzender des erweiterten Landesausschusses nach § 116 b SGB V.

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Ihr Ansprechpartner:

Claus Ludwig Meyer-Wyk, Partner, Rechtsanwalt

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