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Multilaterales Instrument gegen aggressive Steuergestaltungen unterzeichnet

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat am 7. Juni 2017 in Paris gemeinsam mit Vertretern von über 60 weiteren Staaten das sog. „Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ („Multilaterales Instrument“) unterzeichnet, mit dessen Hilfe zentrale Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) schnell und kosteneffizient in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) umgesetzt werden sollen.

09.06.2017

Das Multilaterale Instrument sieht zum einen Mindeststandards vor, die zwingend von allen unterzeichnenden Staaten zu übernehmen sind, wie Maßnahmen gegen Abkommensmissbrauch sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit bei Verständigungsverfahren. Weitere Maßnahmen, z.B. im Hinblick auf hybride Gestaltungen, die Anpassung des Betriebsstättenbegriffs und Regelungen zum Schiedsverfahren sind dem gegenüber optional und müssen nicht zwingend übernommen werden.

Die Umsetzung erfolgt der Gestalt, dass die unterzeichnenden Staaten der OECD mitteilen, welche DBA durch das Multilaterale Instrument geändert werden sollen (erfasste Steuerabkommen) und welche Maßnahmen, die keine Mindeststandards darstellen, implementiert werden sollen. Die OECD wird dann eine entsprechende Liste der unter das Multilaterale Instrument fallenden DBA inklusive der von den jeweiligen Staaten angenommenen Maßnahmen führen. Das bedeutet, dass die Anwendung und Auslegung der entsprechenden DBA komplizierter wird, da auch das Multilaterale Instrument zur Beurteilung heranzuziehen ist.

Ziel ist, den Prozess zur Änderung von DBA deutlich zu verkürzen, indem bilaterale Revisionsverhandlungen durch einen einzigen völkerrechtlichen Akt ersetzt werden, um eine flächendeckende Implementierung der durch die OECD ausgearbeiteten BEPS-Empfehlungen zu garantieren. Weiterhin sollen die bereits bestehenden DBA sicherer gegen missbräuchliche Gestaltungen gemacht werden. Grundsätzlich soll die Besteuerung dort erfolgen, wo die unternehmerische Aktivität und die daraus resultierende Wertschöpfung stattfinden.

Das Abkommen ergänzt das bereits verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016 und die hierin geregelten Maßnahmen zum Informationsaustausch über steuerliche Vorabzusagen (Tax Rulings) sowie länderbezogene Berichterstattung großer Unternehmen (Country-by-Country-Reporting) als weiteren Schritt gegen Steuergestaltungen multinationaler Konzerne.

Derzeit hat Deutschland über 30 DBA für eine Modifikation infolge des Multilateralen Instruments vorgesehen. Ob zusätzlich Änderungen weiterer DBA in Frage kommen, wird zum aktuellen Zeitpunkt noch überprüft. Die Ratifikation des Abkommens ist in der kommenden Legislaturperiode und somit erst nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 geplant. Die ersten Anpassungen an den deutschen DBA könnten jedoch bereits ab 2019 anzuwenden sein.

Die Pressemitteilung des BMF finden sie unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2017/06/2017-06-06-PM17-beps.html?view=renderNewsletterHtml. Das BMF bietet unter diesem Link zusätzlich Informationen zum Abschluss des BEPS-Projekts zur Einsicht an.

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