Fachnews
Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer – Ende des Regelabfragezeitraums 2014 zum 30. November 2014

In § 51a Abs. 2c Nr. 3 EStG ist vorgesehen, dass der Kirchensteuerabzugsverpflichtete einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern anzufragen hat, ob der Anteilseigner am 31. August des betreffenden Jahres kirchensteuerpflichtig ist.

29.12.2014

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