Fachnews
Kindergärten von Kommunen sind Betriebe gewerblicher Art

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12. Juli 2012 (I R 106/10), das am 19. September 2012 veröffentlicht wurde, entschieden, dass von Kommunen betriebene Kindertagesstätten keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art sind.

02.10.2012

Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater

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